In Rheinland-Pfalz (RLP) gilt weiterhin Maskenpflicht in Bussen und Kliniken
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von
Helge Germeshausen
am 16/01/2023 um 12:01
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Immer mehr Bundesländer schaffen die Maskenpflicht nach und nach ab. Rheinland-Pfalz hält – anders als sein Nachbarland Baden-Württemberg – erstmal an der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fest.
“In Rheinland-Pfalz gibt es nur noch wenige gezielte Schutzmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen sowie im ÖPNV”, so Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) der Deutschen Presse-Agentur (DPA) in Mainz. “Diese halte ich auch angesichts grassierender Atemwegsinfektionen zurzeit für sinnvoll.”
Keine Isolationspflicht mehr
Hoch verwies darauf, dass es keine Isolationspflicht bei Corona-Infektionen mehr gibt. Die Ampel-Landesregierung berate aber “in sehr kurzen Abständen, welche Maßnahmen für Rheinland-Pfalz erforderlich sind und passt die Regelungen ständig an das Infektionsgeschehen an”.
Über die Maskenpflicht im Nahverkehr können die Bundesländer selbst bestimmen. Immer mehr Länder kippen diese nun. Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sie bereits abgeschafft. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen sie bis spätestens Anfang des kommenden Monats aufheben.
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In Luxemburg sind die meisten Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aufgehoben. Infolgedessen gelten keine besonderen Maßnahmen mehr für die folgenden Bereiche:
> Verpflegung (Horeca)
> Handel
> Sport
> Kultur
> Bildung
> Öffentlicher Personennahverkehr
In Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen gilt jedoch weiterhin die Maskenpflicht.
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Maskenpflicht im Saarland
Laut Bundesinfektionsschutzgesetz gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht in folgenden Bereichen:
> im öffentlichen Fernverkehr
> in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
> in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesen.
Zusätzlich hat sich die saarländische Landesregierung auf folgende Regelung im Saarland verständigt. Demnach ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (OP-Masken und Masken der Standards KN95/N95, FFP2 oder höherer Standards) verpflichtend:
> in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
> in Gemeinschaftsräumen von Obdachlosenunterkünften und von Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht gewahrt werden kann.
> Darüber hinaus können Einrichtungen, Geschäfte oder Behörden im Rahmen ihres Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht vorschreiben.
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Helge Germeshausen
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Ihre Redaktion
Den besten Beweis hat sie-er grade wieder selber geliefert, ich sitze grade beim Kaffeetrinken und dachte mir, schreibst mal was Provokatives und egal zu welcher Tages- und Nachtzeit oder welcher Wochentag, sofort fühlt sich der Vera bemüssigt zu antworten.
gibt auch gute Gründe warum viele Fakeprofile weiblich sind, dann kriegen die ganzen Eierträger gleich einen Ständer und lassen sich umso leichter lenken. Köstlich der Typ der mich damals blöd angemacht hat als ich verkündete dass Vera ein Fake ist, der dachte gleich noch er muss Vera verteidigen, dabei ist Vera ein Kerl.
im Gegensatz zu Fakeprofilen, ....
Vera79
Es gibt eben gute Gründe warum Trolle ausgestorben sind ...
Man sollte den ganzen Maskenfetischisten eine eiserne Maske an den Kopf schweissen.
Ich persönlich hab mich nie dran gehalten, die Maske entweder beim Einkaufen unter der Nase getragen oder der Länge nach aufgeschnitten. Ich lasse mich nicht erpressen oder meiner Grundrechte berauben.
Geimpft bin ich auch nicht.
Und wem das nicht passt der kann mich kreuzweise.