Jedes Jahr wächst bei der CNS die Zahl der Erwachsenen und Kinder, die der Kranken- und Mutterschaftsversicherung angehören. Aber unter ihren Ausgaben in Höhe von 3,9 Milliarden Euro wächst eine Zahl schneller: die Erstattungen für Zahnbehandlungen (+12 % in einem Jahr).

So musste die Nationale Gesundheitskasse im Jahr 2022 mehr als 61.000 Kostenvoranschläge für diese Art der Kostenübernahme bearbeiten. Davon waren 48.200 Kostenvoranschläge für Zahnprothesen (Kronen, Implantate) und 13.680 Kostenvoranschläge für Kieferorthopädie (Zahnspangen, usw.). Eine bis dahin noch nie erreichte Zahl.

Und Kostenvoranschläge bedeuten auch, dass den Versicherten Kosten erstattet werden müssen. Auch hier wirkte sich der Besuch bei dem einen oder anderen der rund 500 in Luxemburg ansässigen Zahnärzte auf die nationalen Gesundheitskosten aus. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Gesamtkosten für zahnmedizinische Leistungen auf über 116 Millionen Euro. Ein Betrag, der sich innerhalb eines Jahrzehnts verdoppelt hat!

Zum Vergleich: In einem Jahr entspricht dies fast den Erstattungen für Physiotherapie.

Neben der Zahnsteinentfernung (die einmal pro Jahr von der CNS übernommen wird) werden die meisten anderen Behandlungen zu 88 % von der Kasse übernommen. Zum Beispiel die Behandlung von Karies und Extraktionen. Bei Prothesen (festsitzend oder beweglich) wird man eher von einer Entschädigung von 80 % ausgehen.

Dabei ist zu beachten, dass der Tarif für Behandlungen mit festsitzenden Apparaten vom konsultierten Zahnarzt frei festgelegt werden kann. Er muss dies nach dem Wortlaut der Verwaltung "mit Takt und Augenmaß" tun, wenn er den von der Krankenversicherung erstatteten Höchsttarif überschreitet. In diesem Fall muss der Zahnarzt den Patienten darüber informieren und ihm einen schriftlichen Kostenvoranschlag vorlegen.

Dieser Kostenvoranschlag muss 4 Angaben enthalten:

  1. Genaue und detaillierte Beschreibung der geplanten Behandlung und/oder der verwendeten Materialien
  2. Die Höhe des Honorars für die Behandlung
  3. Den von der Krankenversicherung erstatteten Betrag
  4. Eventuelle Zuschläge

Da immer mehr luxemburgische Zahnarztpraxen mit Zahlungssoftware von Drittanbietern ausgestattet sind, ist es manchmal nicht mehr zwingend erforderlich, die gesamten verlangten Kosten zu bezahlen.

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