Sie können Ihre Brille und Ihre Korrekturlinsen in Luxemburg kaufen, unabhängig davon, ob Sie der luxemburgischen Sozialversicherung angehören oder nicht. Wenn Sie nicht bei der CNS versichert sind, müssen Sie nur die Rechnung und das Rezept bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um eine Erstattung nach den in Ihrem Wohnsitzland geltenden Regeln zu erhalten.

Um eine Erstattung aus Luxemburg zu erhalten, müssen Sie bei der CNS versichert oder mitversichert sein.

Um eine Erstattung für Ihren Besuch beim Augenarzt oder Optiker zu erhalten, müssen Sie bei der Sozialversicherung in Luxemburg versichert sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie in Luxemburg als Arbeitnehmer tätig sind. Ihre Familienmitglieder können auf Antrag bei der CNS (Caisse Nationale de Santé) ebenfalls mitversichert werden.

Wie werden die Kosten für Ihre Brille erstattet?

Die Krankenversicherung übernimmt alle drei Jahre die Kosten für ein Gestell und ein Paar Brillengläser. Wenn sich Ihre Dioptrie um mehr als oder gleich +/- 0,50 ändert, können Sie Ihre Brille jedoch schon früher erneuern.

Das bedeutet, dass sich Ihre Dioptrie auf einem Auge um +0,25 und auf dem anderen Auge um -0,25 ändert. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich um eine neue Dioptrie von 0,50 handelt, wenn die Änderung 0,25 in die gleiche Richtung für beide Augen beträgt.

Das Datum der letzten Kostenübernahme durch die Krankenversicherung ist der Ausgangspunkt für die Berechnung der 3 Jahre, nicht das Datum des Erwerbs.

Hinweis: Für Kinder unter 14 Jahren werden die Kosten für eine Brille ohne Erneuerungsfristen übernommen. Die erste Brille (Gläser und Gestell) nach dem 14. Geburtstag des Kindes wird von der Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung übernommen und bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung der ersten Erneuerungsfrist von 3 Jahren.

N.B. Die CNS übernimmt alle drei Jahre die Kosten für ein Paar Fern- und ein Paar Nahbrillen.

Wie bekommen Sie die Kosten erstattet?

Sie bezahlen Ihre Rechnung an den Optiker und beantragen die Erstattung bei Ihrer Kasse. Senden Sie einfach die quittierte Originalrechnung des Optikers und die ärztliche Verordnung an die CNS.

Welche Erstattungen erhalten Sie?

Für die Brillenfassungen:

Die geschützten Personen haben die freie Wahl der Brillenfassungen. Die Kosten für Fassungen werden bis zu einem Betrag von dreißig Euro (30,00 €) übernommen.

Für die Brillengläser:

Die Kosten für Brillengläser werden gemäß den Tarifen übernommen, die in dem zwischen der Krankenversicherung und dem Berufsverband der Optikermeister geschlossenen Vertrag festgelegt sind.

Wie werden Ihre Kontaktlinsen erstattet?

Kontaktlinsen werden je nach Art der Kontaktlinsen nach den vertraglich festgelegten Tarifen erstattet.

Wenn der Versicherte nicht alle Voraussetzungen für die vollständige Übernahme der Kontaktlinsen erfüllt, aber die Voraussetzungen für die Übernahme eines Brillengestells und der Brillengläser, übernimmt die Krankenversicherung die für diese Kontaktlinsen anfallenden Kosten mittels eines Pauschalbetrags.

Wie bei Brillen übernimmt die Krankenversicherung die Erstattung alle drei Jahre, außer wenn sich Ihre Dioptrie um +/- 0,50 ändert.

Kann man in Luxemburg eine Brille mit einem französischen, belgischen oder deutschen Rezept kaufen?

Ja. Ein Rezept, das von einem in einem EU-Land niedergelassenen Arzt ausgestellt wurde, ist auch in allen anderen EU-Ländern gültig.

Benötige ich eine zusätzliche Versicherung oder Krankenkasse für Leistungen, die nicht zu 100 % erstattet werden?

Wenn die CNS Ihre Gesamtrechnung nicht abdeckt, können Sie bei Ihrer Zusatzkrankenversicherung die zusätzliche Erstattung beantragen. Sowohl für Einwohner als auch für Grenzgänger, die in ihrem Wohnsitzland eine Krankenkasse haben können, gilt: Wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Ergänzung beantragen.

Sie sollten sich jedoch vergewissern, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Sehhilfe übernimmt. Auch wenn Sie Grenzgänger sind und in Ihrem Wohnland eine Zusatzversicherung haben, sollten Sie prüfen, ob die im Ausland anfallenden Kosten übernommen werden.

Machen Sie Ihren Sehtest bei einem Optiker oder Augenarzt.

Sie können einen Sehtest bei einem Augenarzt, aber auch bei einem Optiker/Optometristen durchführen lassen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Untersuchung, wenn sie vom Optiker in Rechnung gestellt wird, nicht von der CNS erstattet wird.

Warum sollten Sie Ihre Brille oder Kontaktlinsen bei Optique Milbert kaufen?

Die Sehkraft ist einer unserer wertvollsten Sinne. Vertrauen Sie sie einem Spezialisten an. Optique Milbert mit Sitz in Foetz und Remich ist seit über 20 Jahren in Luxemburg vertreten. Hier haben Sie es mit Spezialisten zu tun, die auf dem neuesten Stand der Technik sind. Unter den zahlreichen Dienstleistungen können Sie auch einen Sehtest bei einem spezialisierten Optometristen durchführen lassen.

Mit ihrem neuen Wellenfront-Autorefraktor DNEye-Scanner 2 haben Sie garantiert die beste Fernsicht bei Tag und Nacht und eine Erweiterung des Nahsichtfeldes um bis zu 40%.

Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, werden Sie bei der Anpassung beraten und unterstützt.

 

Milbert