Erwartete “Toleranz” für Langzeitkranke
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 11/01/2024 um 17:01
«Die 78-Wochen-Regel bei Langzeitkrankheit wird überarbeitet.» Dies ist eine Verpflichtung der neuen CSV-DP-Mehrheit. Ohne einen Termin für diese Änderung anzugeben, beabsichtigen die beiden Parteien, die die luxemburgische Regierung bis 2028 bilden, «Ausnahmeregelungen je nach Schwere der Erkrankung vorzuschlagen» die den von der CNS betreuten Einwohner oder Grenzgänger betreffen, obwohl sein Gesundheitszustand es ihm nicht erlaubt, zu arbeiten.
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Krankheit eine Rolle spielte, wurde dem Versicherten über einen Zeitraum von 104 Wochen nach Ablauf von mehr als eineinhalb Krankheitsjahren kein Krankengeld von der Nationalen Krankenkasse gezahlt. Das würde einige in finanzielle Unsicherheit bringen.
Um diese “doppelte Strafe” so weit wie möglich zu vermeiden, möchte die Mehrheit eine neue “Behandlung” für Arbeitnehmer mit schweren Erkrankungen (und damit für die Langzeitbehandlung) anwenden. Deckt auch Rückfälle (die psychologisch und gesundheitlich bereits schwer zu überwinden sind) über diese Dauer von 78 Wochen in 2 Jahren besser ab.
Bis jetzt derselbe Status
Wie viele Menschen verlieren damit ihre Sozialversicherungsansprüche? Die CNS zählt das nicht, und erst kürzlich hat der Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes, darauf hingewiesen, dass die Situation in 10 Jahren von 80 Personen in der luxemburgischen Verwaltung “nur” erlebt werden musste. Keine Zahlen für die Privatwirtschaft.
Es steht außer Zweifel, dass die Sozialversicherungsministerin in einigen Monaten Einzelheiten über die Absichten der Mehrheit bezüglich der Verlängerung oder der neuen Berechnungsmethode dieser “78 Wochen” vorlegen wird. In den Vorschlägen von Martine Deprez wird insbesondere präzisiert, ob die Änderung der Regelung nur Kranke oder auch Männer und Frauen betrifft, die aufgrund eines Arbeitsunfalls lange arbeitsunfähig sind.
Derzeit unterscheidet das luxemburgische System nicht zwischen den beiden Situationen. Die ersten 77 Tage der Arbeitsunfähigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers, die weiteren Zahlungen gehen zu Lasten der CNS.
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