Alkoholmissbrauch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist immer wieder ein Thema. Nun hat Gesundheitsministerin Martine Deprez (CSV) im Rahmen ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des Abgeordneten André Bauler (DP) Zahlen über die Krankenhausaufenthalte aufgrund von Alkoholvergiftung veröffentlicht.

Demnach wurden in Luxemburg in den Jahren von 2018 bis 2023 ganze 3.639 Patienten wegen Alkoholmissbrauchs in ein Krankenhaus eingeliefert. Das wären mehr als 600 solcher Fälle pro Jahr. 3% dieser Patienten waren Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren – ca. 110 Jugendliche in sechs Jahren also.

Im Nachbarland Deutschland war die Zahl der Krankenhausaufenthalte von alkoholisierten Teenagern deutlich zurückgegangen. So wäre die Zahl der Fälle von 2022 bis 2023 um 28% gefallen. Ob ein solcher positiver Trend in Luxemburg auch besteht, kann die Ministerin nicht bejahen oder verneinen. Für die Analyse eines Trends sei die Zahl der alkoholisierten Teenager zu gering.

Saison für das Saufen

Allerdings findet die Luxemburger Jugend scheinbar weniger Gefallen an übermäßigem Alkoholkonsum. Der Anteil der Jugendlichen, die in Luxemburg wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingeliefert wurden, betrug 2022 0,040% und 2023 0,043% – in Deutschland lag die Quote 2022 bei 0,19% und 20231 bei 0,14%.

Und die Ministerin kann eine weitere Information über den Alkoholkonsum geben. Denn es gibt scheinbar eine Saison für das “Saufen”. In den Sommermonaten von Juli bis Oktober werden deutlich mehr Menschen (nicht nur Jugendliche), die zu viel Alkohol getrunken haben, in das Krankenhaus eingeliefert.

Tatsächlich ist es in Luxemburg verboten, alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von über 1,2% an Jugendliche unter 16 Jahren zu verkaufen. Egal ob es sich dabei um Getränke zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen handelt. Darüber informiert die Luxemburger Polizei auf ihrer Internetseite. Jeder Verstoß gegen dieses Gesetz kann mit einer Geldstrafe zwischen 251 und 1.000 Euro geahndet werden.

In Luxemburg ist es verboten, mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 g Alkohol pro Liter Blut zu fahren. Dieser Wert liegt bei 0,2 g für Fahrer unter 18, Fahrschüler, Fahranfänger, Fahrlehrer, Begleitpersonen beim begleiteten Fahren und Berufsfahrern. Ein Wert von 1,2g und mehr führt zu einem sofortigen Entzug des Führerscheines.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram