Zugegeben, wenn man an dieser Kreuzung zwischen Frankreich, Belgien und dem Großherzogtum auf den Horizont blickt, sieht die Aneinanderreihung von Masten und Kabeln nicht besonders gut aus. Doch die Hochspannungsleitung, die Aubange mit Esch verbindet, wurde schon immer als wesentlich angesehen. Sie dient der gegenseitigen Unterstützung zwischen Wallonien und den Nachbarregionen im Falle eines Strombedarfs.

Seit 2008 ist zu der physischen Unschönheit der Anlage in der Umwelt noch ein rechtlicher Punkt hinzugekommen. Die Stadtplanungsdokumente, die diese Anlage ermöglicht hatten, wurden nämlich für unzulässig erklärt. Allerdings sind die Leitungsstränge seit 16 Jahren, von Klagen bis zu fehlenden Entscheidungen, an Ort und Stelle geblieben und die Kilowattstunden flossen weiter, zum Leidwesen vieler Anwohner… Der August 2024 markiert zweifellos eine wichtige Wende in diesem Dossier.

In der Tat hat die wallonische Regierung gerade den Antrag von Elia, dem Netzbetreiber in Belgien, auf Betrieb des Leitungsstrangs 2 zurückgewiesen. Mit anderen Worten: Die riesigen Masten in der Umgebung von Aubange, wo sich die Bevölkerung und die gewählten Vertreter wiederholt gegen die Leitung ausgesprochen haben, sollen nicht mehr erhalten bleiben.

Erleichterung

In den Augen des Bürgermeisters von Aubange, François Kinard (Les Engagés), ist diese Ankündigung eine „ausgezeichnete Nachricht“. Ohne den strategischen Charakter der grenzüberschreitenden und sogar europäischen Verbindungen zu leugnen, hofft der Abgeordnete, dass dies der Startschuss für weitere Überlegungen zur Verlegung des Netzes „an geeigneten Stellen“ sein wird. Elia hat immer die Möglichkeit, die Entscheidung des Ministeriums anzufechten…

Für den Bürgermeister von Aubange stellen diese Leitungen Anlagen „aus einer anderen Zeit (…) aus dem vergangenen Jahrhundert“ dar, um es mit den Worten von SudInfo auszudrücken.

Außerdem fürchteten viele Privatpersonen um ihre Gesundheit, da sich das „Spinnennetz“ über ihrem Kopf befand. Luxemburg hatte seinerseits bei der Verlegung der Leitung gefordert, dass diese so weit wie möglich von Wohnhäusern entfernt verlaufen sollte.

 

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