Eine Gewaltdarstellung zu filmen, selbst mit dem Ziel die Videos als Beweismaterial der Polizei bereitzustellen, ist nicht zwangsläufig die richtige Art zu reagieren. Dies beantwortet zumindest Sam Tanson, Luxemburgs Justizministerin, in einer parlamentarischen Debatte auf Fernand Kartheiser’s (ADR) Frage hinsichtlich des öffentlichen Interesses an der Sensibilisierungskampagne „Not sharing is caring“, die sich auf Belästigungen bezieht.

Anstatt die Plattform TikTok einfach zu verbieten, wie es eine Petition vom letzten August forderte (nachdem ein junges Mädchen aus Esch-Alzette eine Prügelei gefilmt und in sozialen Medien geteilt hat), appelliert der Staat junge Menschen, die Zeugen von Gewalttaten werden, nachzudenken bevor sie ihre Handykameras zücken.

Nicht zwangsläufig eine hilfreiche Handlung

Genau genommen wurde diese Kampagne von Claude Meisch, Minister für Bildung, Kinder und Jugend, sowie von David Lentz, stellvertretender Staatsanwalt im Juli 2023 ins Leben gerufen. Ziel ist es, junge Zeugen von Gewalthandlungen dazu anzuregen, die Polizei zu rufen und eine Zeugenaussage zu tätigen anstatt zu filmen und das Material über soziale Netzwerke zu verbreiten. Ziel ist es die Verbreitung von Gewaltdarstellungen im Internet zu minimieren und Jugendliche dazu einzuladen, sich selbstverantwortlich zu verhalten und „empathisch zu handeln“, so die Justizministerin Sam Tanson.

Aber kann das Filmen für die Polizei nicht auch nützlich sein, erkundigt sich der Abgeordnete. Nicht zwangsläufig. Einerseits kann man durch das Filmen von Gewalttaten die eigene Sicherheit aufs Spiel setzen. Sam Tanson erklärt: „Es ist wichtig, dass Zeugen sich nicht unnütz selbst in Gefahr bringen“.

Außerdem ist es andererseits so, dass das Verbreiten von audiovisuellen Inhalten, in denen Minderjährige ohne die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zu sehen sind, ganz einfach ein Verstoß gegen das Gesetz darstellt. Letztendlich erläutert Sam Tanson, damit diese Videos in irgendeiner Art hilfreich in den Ermittlungen seien, müssten sie es wirklich ermöglichen, die Täter zweifellos zu identifizieren. Ist dies nicht gegeben, so kann die Polizei das Filmmaterial überhaupt nicht nutzen.

Lehrkräfte weiterbilden

Das Ministerium für Bildung, Kinder und Jugend plant des Weiteren „ab Herbst“ spezifische Fortbildungen für Lehrende in Kooperation mit dem Institut de formation de l’Education nationale (IFEN), um sie darauf vorzubereiten, im Falle der Verbreitung von Videos mit Gewaltdarstellungen von Schülern richtig reagieren zu können und sie handlungsfähig zu machen.

Ziel dieser Fortbildungen ist es außerdem, die Lehrkräfte in der Sensibilisierung ihrer Schüler zu unterstützen, ihnen die Abläufe und Rollen der Justizbehörden zu erklären, sowie auf die juristischen Konsequenzen aufmerksam zu machen, die das Filmen und Verbreiten von Gewalttaten mit sich bringen.

 

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