Welche Eltern, die als Grenzgänger im Stau stehen oder in einem verspäteten Zug sitzen, haben nicht schon einmal Angst vor dem Gedanken gehabt, ihr Kind vor den Toren der Schule warten zu lassen? Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden, könnte es eine Idee sein, das Kind in der Nähe seines Arbeitsplatzes in Luxemburg anzumelden. Aber wie geht das?

Das Bildungsangebot in Luxemburg

Zur Erinnerung: Im Großherzogtum besteht Schulpflicht im Alter zwischen 4 und 18 Jahren. Zuerst gibt es eine Grundschule bis zum Alter von 11 Jahren, dann eine weiterführende Schule. Je nach Einrichtung können die Kinder das offizielle luxemburgische Programm oder einen ausländischen Kurs besuchen: französische, britische, europäische, internationale Schule.

Die Grundschule umfasst vier Zyklen:

  • Zyklus 1 für Kinder von 4 bis 5 Jahren. Ein Jahr Früherziehung ist möglich, ab dem 3. Lebensjahr jedoch optional
  • Zyklus 2 für Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren;
  • Zyklus 3 für Kinder im Alter von 8 bis 9 Jahren;
  • Zyklus 4 für Kinder im Alter von 10 bis 11 Jahren.

Die Sekundarschulbildung hat zwei Ordnungen:

  • klassische Sekundarstufe, deren siebenjähriges Studium zum Abschlusszeugnis der Sekundarschule führt und auf ein Hochschulstudium vorbereitet.
  • Die allgemeine Sekundarstufe umfasst verschiedene Ausbildungsprogramme, die je nach gewählter Ausrichtung sechs bis acht Jahre dauern, einschließlich einer Berufsausbildung.

Anmeldung unter Auflagen möglich

Laut Myriam Bamberch, Kommunikationsbeauftragte des Ministeriums für nationale Bildung, Kinder und Jugend, ist es durchaus möglich, ein Kind in Luxemburg zur Schule zu schicken, „auch wenn man nicht dort ansässig ist“. Allerdings sei diese Anmeldung „von den Aufnahmekapazitäten der Schulen abhängig“. Fließende Luxemburgischkenntnisse sind für den Eintritt in eine Schule im Großherzogtum nicht erforderlich.

In der Grundschule müssen Eltern zudem nachweisen, dass dieser Antrag auf Einschreibung einen „triftigen Grund“ hat. Die als gültig angesehenen Gründe sind in Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Februar 2009 definiert:

  • Sorgerecht für das Kind durch einen in Luxemburg wohnenden Familienmitglied bis zum 3. Grad,
  • das Sorgerecht für das Kind durch eine dritte Person, die eine staatlich genehmigte elterliche Hilfstätigkeit ausübt
  • Sorgerecht für das Kind durch eine staatlich anerkannte Organisation, die im sozialpädagogischen Bereich tätig ist
  • die Situation am Arbeitsplatz eines Elternteils

Sie sollten wissen, dass es in der öffentlichen Grundschule Sache der Gemeinde ist, “die Anmeldung eines nicht ansässigen Kindes zu akzeptieren oder abzulehnen”, und dass in der öffentlichen Sekundarschule “die Gemeinde die Entscheidung trifft”, sagt Myriam Bamberch.
In der Privatbildung, von der Grundschule bis zur Sekundarstufe, müssen Sie sich bei der Schulleitung erkundigen.
Die Plattform Meng-Schoul kann dabei helfen, die Sekundarschule, die Universität oder die Berufsausbildung zu finden, die den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes entspricht.

Wie viel kostet es?

Auch hier kommt es darauf an, wo die Kinder eingeschult werden. In Privatschulen können die Preise sehr hoch sein und bei einigen um die 5.000 Euro pro Jahr ab dem ersten Kindergartenjahr betragen.

Für öffentliche Grundschulen können die Gemeinden gemäß Artikel 4 der großherzoglichen Verordnung vom 14. Mai 2009 ein Schulgeld verlangen, das 600 Euro nicht übersteigt.

Die Anmeldung in den öffentlichen Sekundarschulen ist kostenlos.

Wie viele grenzüberschreitende Studierende?

Es gibt zwar grenzüberschreitende Studierende, die an Grund- und weiterführenden Bildungseinrichtungen in Luxemburg eingeschrieben sind, aber ihre Zahl ist gering.

Hier sind die von Myriam Bamberch mitgeteilten Zahlen zu ihrem Platz in der Grundbildung zu Beginn des Schuljahres 2022.

Hier sind die von Myriam Bamberch mitgeteilten Zahlen zu ihrem Platz in der Sekundarstufe im Schuljahr 2022.

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