In Luxemburg kann man so manchen Baum entdecken, der sich von den anderen unterscheidet. Zum Beispiel, weil er besonders groß ist. Oder weil er auf eine besondere Art gewachsen ist oder sich perfekt in seine Umgebung einfügt. Manche Bäume wurden gepflanzt, um besondere Ereignisse zu feiern. Andere Bäume stammen ursprünglich nicht aus Luxemburg. Weltenbummler haben im 19. Jahrhundert Saatgut von ihren Reisen mitgebracht und es hier ausgebracht. Solche Bäume werden als “bemerkenswerte Bäume” bezeichnet.

In Luxemburg sind diese Bäume sogar Gegenstand der Politik. Derzeit befindet sich ein großherzogliches Reglement auf dem Instanzenweg, das eine Liste mit den bemerkenswerten Bäumen des Landes beinhaltet. Gut 240 Bäume stehen im Moment darauf.

Die Natur- und Forstverwaltung ANF hat eine Bewertungsmethode ausgearbeitet, um festzustellen, ob ein Baum auf die Liste gehört. Es werden Punkte abgehakt für Eigenschaften wie Alter, Abmessungen, Morphologie, aber auch kulturhistorische Bedeutung. Je mehr Punkte auf einen Baum zutreffen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er den Status erhält, erklärt Martine Neuberg von der ANF.

Strenger Schutz

Entscheidet die ANF einen Baum auf die Liste aufzunehmen, dann wird der Grundstücksbesitzer (die Bäume stehen oft auf einem Privatgrundstück) angehört. Der kann einen eventuellen Einwand vorbringen. Wenn der Baum den Status erhält, gilt ein strenger Schutz. Ohne Genehmigung darf er zum Beispiel nicht gefällt, verpflanzt oder beschädigt werden. Dafür erhält der Besitzer einen Zuschuss von 75 % der Kosten, um den Baum zu pflegen und zu erhalten.

Mit dem Großherzoglichen Reglement wird eine Maßnahme aus dem Naturschutzgesetz von 2022 umgesetzt, die eine solche Liste fordert. Aber auch davor gab es in Luxemburg bereits bemerkenswerte Bäume, wie Martine Neuberg erklärt. Genauer gesagt gab es zwei Listen, auf denen solche Bäume vorkamen. Zum einen führte die ANF intern eine Liste, die für verschiedene Entscheidungen herangezogen wurde.

Zum anderen fanden sich auch auf der Liste der geschützten Gebäude und Denkmäler Bäume – unter anderem solche, die zu einem historisch und kulturell wertvollen Gebäude oder einer Kapelle gehören. Diese Bäume werden nun in die neue Liste übernommen – viele wurden schon übertragen. Dafür werden keine einzelnen Bäume mehr in die Liste der Gebäude und Denkmäler aufgenommen, erklärt Martine Neuberg.

Kritik gab es aber auch. Umweltschützer wussten von den vorherigen Listen. Sie mussten feststellen, dass die neue Liste zahlenmäßig weniger Bäume umfasst und waren besorgt. Immerhin kommt es schon mal vor, dass die geschützten Bäume einem Bauprojekt im Wege sind und einigen Menschen daran gelegen ist, dass diese Bäume nicht mehr geschützt sind. Martine Neuberg beruhigt aber. Es sei nicht die Absicht der ANF, die Liste zu verkürzen. Sie werde in Zukunft weiter ausgebaut. Dadurch, dass es sich hier um ein großherzogliches Reglement handelt, das leichter verändert werden kann, als ein Gesetz, sei dies leicht möglich.

Außerdem habe die ANF aber feststellen müssen, dass einige Bäume, die auf der alten Listen standen, nicht mehr da sind, zum Beispiel weil sie gestorben sind. Andere wiederum kamen doppelt oder sogar dreifach vor. Bevor die Förster GPS nutzen konnten, wurden solche Fehler öfters gemacht, erklärt Martine Neuberg.

Luxemburgs bemerkenswerte Bäume werden demnach auch weiterhin einen besonderen Schutzstatus genießen dürfen.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram