Es ist fast 1 zu 1… Derzeit gibt es in der luxemburgischen Gefängnisverwaltung also genauso viele Bedienstete (557) wie Gefangene (611 in der letzten öffentlichen Erhebung). Eine wachsende Zahl von Aufsehern und Gefangenen. Und auch wenn die Gefängnispopulation im Großherzogtum seit langem eher aus Ausländern als aus Inländern bestand (🇱🇺un ein Viertel der Gefängnisinsassen), ist diese Wahrheit nach wie vor aktuell.

So hatte die Justizministerin in einer parlamentarischen Antwort die Gelegenheit, ein Porträt derjenigen zu zeichnen, die hinter Gittern ausharren. Elisabeth Margue erläuterte insbesondere die Gründe für den Freiheitsentzug dieser Gefangenen (abgesehen von den etwa 300 Personen, die in Sanem auf ihr Urteil warten).

Für Luxemburger ist das häufigste Vergehen, das zu einer Haftstrafe führt, vorsätzliche Tötung (16 von 108 Inhaftierten mit großherzoglicher Staatsangehörigkeit). Es folgen Drogenhandel (15), versuchter Mord (13), vorsätzliche Körperverletzung (12) und schwerer Diebstahl (9) als Gründe für die Inhaftierung.

Bei den rechtskräftig verurteilten Personen ausländischer Herkunft (insgesamt 239) waren die Gründe für die Inhaftierung qualifizierter Diebstahl (50), Diebstahl mit anschließender Gewaltanwendung (32) und Drogenhandel (29). Die traurigen TOP 5 sind Körperverletzung und einfacher Diebstahl.

Unter den in Schrassig oder Givenich Inhaftierten befanden sich ein Erwachsener, der wegen (luxemburgischem) Terrorismus bestraft wurde, und sechs weitere wegen Anschlagsdrohungen, ein Ausländer wegen Geiselnahme, ein Inländer wegen Freiheitsberaubung, 21 Vergewaltiger und ebenso viele Erpresser wie Straßenverkehrsdelinquenten (9).

An den Abgeordneten Marc Baum, der die Ministerin befragte, ob von ihrer Behörde eine “Sensibilisierung” organisiert werde.
über kognitive Verzerrungen, Vorurteile oder Stereotypen, die Richter bei ihren Urteilen beeinflussen können, durchgeführt wurde, antwortete Elisabeth Margue, dass dies nicht der Fall sei.

Studien haben jedoch gezeigt, dass die Entscheidungen des Gerichts aufgrund von Faktoren, die weit außerhalb des Rechts oder der üblichen Praxis liegen, voneinander abweichen können. Dabei kann es sich sowohl um das Alter, die Hautfarbe oder die Nationalität des Angeklagten als auch um die Uhrzeit handeln, zu der er vor Gericht erscheint. So sind für Häftlinge günstigere Entscheidungen “eher zu Beginn des Tages und nach der Mittagspause zu erwarten…”.

 

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