Nach zwei Jahren des Anstieges ist die Zahl derer, die einen luxemburgischen Personalausweis erhalten haben, stark zurückgegangen. Dieses Phänomen lässt sich dadurch erklären, dass ein Weg, an das begehrte Dokument zu kommen, abgeschafft worden ist.

Bis zum 31.12.2018 war es möglich, einen Antrag auf Wiedereinbürgerung zu stellen, wenn eine Person nachweisen konnte, dass sie in direkter Linie von einem Luxemburger Staatsbürger (bis 1900) abstammt. Danach war es nicht mehr möglich, ein Dossier einzureichen. 2023 waren noch 4.932 Menschen durch Wiedereinbürgerung an die luxemburgische Staatszugehörigkeit gelangt. 2024 waren es nur noch 194 Personen. “Derzeit werden die letzten laufenden Dossiers […] mit der endgültigen Frist des 31. Dezember 2025 geschlossen”, so das Justizministerium.

Die Zahl derer, die Luxemburger durch “Einbürgerung” wurden, ist hingegen stark von 5.773 auf 6.108 in 2024 angestiegen. Um von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, muss eine Person mindestens 5 Jahre in Luxemburg leben, die Luxemburger Sprache beherrschen und am Kurs „Vivre ensemble au Grand-Duché de Luxembourg“ teilgenommen haben (oder eine Prüfung über das Material bestanden haben).

Die Zahl derer, die die “Option” blieb stabil bei 1.113 gegenüber 1199 im Vorjahr. Diese Möglichkeit richtet sich u.a. an Adoptivkinder von Luxemburgern oder an Ehegatten von Luxemburgern.

Wenig überraschen befinden sich unter den Neu-Luxemburgern viele Deutsche, Franzosen, Belgier, Portugiesen, Brasilianer, Kap Verdianer und Italiener. Aber auch viele US-Amerikaner, Syrer und Inder haben sich um die Staatsbürgerschaft bemüht.

 

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