Verlegungen von Gefangenen unter Bewachung
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 17/06/2024 um 17:06
Vor einigen Monaten fanden in Luxemburg in aller Heimlichkeit umfangreiche Bewegungen von Häftlingen statt. Die Operation bestand darin, dass alle Männer, die auf ein Gerichtsverfahren warteten, ihre Zellen in Schrassig verließen und sich in das neue Gefängnis in Sanem (Uerschterhaff) begaben. Am Ende gab es keinen einzigen Ausbruch, die Gefängnisbehörden konnten aufatmen.
Denn wie der Ausbruch von Mohamed Arma Mitte Mai gezeigt hat, ist jede Verlegung eines Häftlings mit einem hohen Risiko verbunden. In diesem Fall kamen zwei Beamte ums Leben und fünf weitere Polizisten wurden bei einem Angriff auf das Fahrzeug, das den gefährlichen Gefangenen transportierte, verletzt. In Luxemburg sind Ausbrüche äußerst selten, aber die Behörden wissen, dass alles passieren kann… und bereiten sich darauf vor.
So hat der Innenminister in einer parlamentarischen Antwort gerade einige Grundsätze in Erinnerung gerufen, die von der Einheit für Bewachung und operative Unterstützung/Unité de garde et d’appui opérationel der großherzoglichen Polizei (die einzige Behörde, die Gefangene transportieren darf) eingehalten werden müssen. Eine UGAO, die nur in Zellentransportern und mit gefesselten Personen an Bord reist.
Léon Gloden erwähnte auch, dass die Zahl der Polizisten bei solchen Einsätzen stets die Zahl der betreuten Häftlinge überstieg. Aber für jedes Personenprofil gibt es ein eigenes System. Bei “Risikohäftlingen” werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, wenn sie verlegt werden müssen (zum Gericht, zum Untersuchungsrichter, zu einem Gesundheitsdienst usw.). In solchen Fällen wird der Einsatz von Hundeführern oder sogar ein Hubschrauberflug über den Konvoi in Betracht gezogen.
Angriff, Flucht und Übungen
Bereits in der Ausbildung der künftigen Rekruten der luxemburgischen Polizei wird ein Modul für die Ausbildung im Bereich Gefangenentransport angeboten. Ein “theoretischer Teil”, der während der Laufbahn des Beamten durch die Weiterbildung ergänzt wird, insbesondere durch Sitzungen zum Umgang mit Abwehrstöcken, Schießübungen, Selbstverteidigung und Handschellen.
Für das Personal der UGAO versteht es sich von selbst, dass zusätzliche Fortbildungsstunden absolviert werden müssen. Dies geschieht durch eine bessere Kenntnis der Orte, an denen die Gefangenen betreut werden (Gefängnisse, Staatsanwaltschaft, Krankenhäuser usw.), aber auch durch die Vertiefung der “Besonderheiten des Gefangenentransports”. Nicht zu vergessen sind fiktive Situationsübungen, um für den Fall eines Angriffs oder Fluchtversuchs gewappnet zu sein.
Sollten ein oder mehrere Häftlinge in den Genuss einer solchen Maßnahme kommen, sieht das Protokoll der luxemburgischen Polizei die Auslösung eines Alarmplans vor. Diese Maßnahme kann auch “nach einer schweren Straftat” eingeleitet werden, so der Minister. Die Idee ist es, schnell und an verschiedenen Orten des Landes über “mobile und statische Geräte” zu verfügen, um gesuchte Personen schnell zu lokalisieren und festzunehmen.
Dabei können auch Patrouillen aus den Nachbarstaaten hinzugezogen werden, um den Grenzübertritt von Flüchtigen zu verhindern.
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