Urteil gegen Trierer Amokfahrer bestätigt
Veröffentlicht
von
Yves Greis
am 04/02/2025 um 18:02
Am 1. Dezember 2020 war der Täter mit einem Auto durch die Fußgängerzone in Trier gefahren und hatte dabei Menschen angefahren. Fünf seiner Opfer starben sofort und viele weitere wurden verletzt. Im darauffolgenden Februar starb ein weiterer Mann an seinen erlittenen Verletzungen.
Bei dem Täter handelte es sich um einen damals 51-jährigen deutschen Staatsbürger aus Trier. Nach der Tat wurde bei ihm eine Blutalkoholkonzentration von 1,12 Promille festgestellt. Ein Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen stellte bei ihm eine paranoide Schizophrenie und Wahnvorstellungen fest.
Schlussstrich
Der Prozess begann im August 2021 und endete im August 2022 mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft. Später wurde der Prozess neu aufgerollt und endete mit der gleichen Verurteilung. Der Amokfahrer wollte auch dieses Urteil anfechten, doch die Richter in Karlsruhe zogen nun einen Schlussstrich unter das Urteil.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.