Im Großherzogtum nehmen die Beschwerden von Kunden, die mit ihrer Fluggesellschaft unzufrieden sind, immer mehr an Höhe zu. Allein im ersten Quartal 2023 waren es bereits fast 500. Das sind fast so viele wie im gesamten Jahr 2017, wenn man die Zeit zurückdreht. Das liegt nicht so sehr daran, dass die Pünktlichkeit auf den Flughäfen abnimmt, sondern vielmehr daran, dass Passagiere, die von einem Problem betroffen sind, nicht mehr zögern, ihre Rechte geltend zu machen.

Denn Rechte gibt es durchaus. Das Ministerium für Verbraucherschutz, das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) und die luxemburgische Verbrauchervereinigung (ULC) haben diese Botschaft in Erinnerung gerufen, da die Sommerferien beginnen. Drei Akteure, die bei der Lösung vieler Probleme zwischen unzufriedenen Nutzern und dem Fluganbieter, der seine Verpflichtungen nicht eingehalten hat, behilflich sein können.

Kunden, die der Meinung sind, dass sie sich über ihre Fluggesellschaft beschweren sollten, können sich nun an einen der beiden Verbände wenden. Die Beschwerde kann erst eingelegt werden, nachdem der Fluggast versucht hat, seine Sache bei dem betreffenden Unternehmen zu vertreten. Das Unternehmen hat maximal zwei Monate Zeit, um den Streit zu schlichten.

Unkenntnis der Texte

Nach Ablauf dieser Frist, wenn die gefundene Lösung nicht zufriedenstellend ist, können CEC und ULC die Beschwerden wieder aufnehmen. Und den Weg zu einer Entschädigung oder einem Ausgleich ebnen, wenn der Kunde im Recht ist.

Denn viele Unternehmen spielen mit der Unkenntnis der Verbraucher über die Texte, um sie nicht in der Höhe des Schadens zu entschädigen. Wer weiß zum Beispiel, dass er oder sie “in angemessenem Umfang” den Kauf von Kleidung oder Toilettenutensilien erstattet bekommen kann, wenn die Fluggesellschaft ihn oder sie am anderen Ende der Welt abgesetzt (oder vergessen!) hat. Es gibt auch eine Tabelle für die Rückerstattung, wenn ein Flug im europäischen Luftraum annulliert wird.

So kann ein Fluggast für einen kleinen Flug (weniger als 1.500 km) 250 € als “Trostpflaster” erhalten. Bei einer Flugstrecke von weniger als 3.500 km steigt der Betrag auf 400 €, bei einer noch längeren Strecke sogar auf 600 €… Dabei ist zu beachten, dass diese Rückerstattung an anderen Orten der Welt anders aussieht.

Für die drei Partner ist es vor allem wichtig, dass jeder Kunde, dem etwas passiert ist (Gepäckverlust, Flugverspätung über das zulässige Maß hinaus, kurzfristige Stornierung der Reise usw.), weiß, dass er sich verteidigen kann. Mit immerhin diesem Licht inmitten der Wolken: Mehr als zwei Drittel aller Flüge in Europa starten und landen pünktlich.

 

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