So können Deutsche aus Luxemburg wählen
Veröffentlicht
von
Yves Greis
am 27/01/2025 um 12:01
Wenn am 23. Februar die vorgezogene Bundestagswahl stattfindet, wird die ganze Welt auf Deutschland blicken. Werden die Wähler dieses Mal der konservativen CDU zur Macht verhelfen oder auf eine der Ampelparteien der letzten Regierung setzen? Oder werden sie doch die AFD wählen oder vielleicht die Linke unterstützen?
Vor der wichtigen Wahl stehen auch viele “Auslandsdeutsche” – so der offizielle Ausdruck für Bundesbürger, die nicht in Deutschland leben. Einige von ihnen leben in Luxemburg. Wie viele Wähler es sind und wie hoch die Wahlbeteiligung bei den letzten Wahlen war, weiß niemand genau. Bekannt ist nur die Zahl der Bundesbürger (ohne Luxemburger Pass), die im Großherzogtum leben. Ihre Zahl hat seit 2018 abgenommen, belief sich im Januar 2024 allerdings immer noch auf 12.480 Menschen.
Eine Urne, in die Deutsche ihre Stimmen für SPD, CDU, Grüne und Co. einwerfen können, wird es in Luxemburg nicht gehen. Nur Briefwahl ist möglich. “Der Aufwand wäre zu groß” müsste man in Auslandsvertretungen Wahllokale einrichten, haben die Behörden entschieden. “Für die meisten von ihnen ist die Wahlteilnahme per Briefwahl deutlich einfacher” heißt es auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin, Ruth Brand.
Selber kümmern
Weil Auslandsdeutsche nicht automatisch auf eine Wahlliste eingetragen sind, müssen sie sich bis spätestens am 2. Februar (als 21 Tage vor der Wahl) mittels des richtigen Formulars, bei der Gemeinde melden, in der sie zuletzt gelebt haben.
Dabei ist den Behörden wichtig: “Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.”
Um wahlberechtigt zu sein, müssen Auslandsdeutsche nach Vollendung des 14. Lebensjahres für mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Der Fortzug darf aber nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Deutsche, die nie in Deutschland gelebt haben oder schon lange nicht mehr in der Bundesrepublik leben, haben also nicht automatisch ein Wahlrecht. Sie müssen nachweisen, dass sie dem Land immer noch verbunden sind und und von den politischen Verhältnissen in Deutschland betroffen sind.
Ein Weg, die Verbundenheit nachzuweisen, haben zum Beispiel Grenzpendler, die in Luxemburg leben und in Deutschland arbeiten. In diesem Fall wäre auch die Gemeinde, in der sich der Arbeitsplatz befindet, der Ort, an dem sie um eine Eintragung in die Wahlliste bitten könnten. Auch Mitarbeiter von deutschen Organisation wie dem Goetheinstitut oder deutschen Auslandsschulen haben diese Verbundenheit um nur einige zu nennen.
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In Luxemburg gibt es aber noch eine andere Möglichkeit: "Wir stellen unseren Mitgliedern Bescheinigungen aus", erklärt Helma Werner, Generalsekretärin vom Deutschen Verein Luxemburg. Ihr Verein hat rund 300 Mitglieder und organisiert u.a. Konferenzen und hat eine eigene Mitgliedszeitung. Durch die Mitgliedschaft im Verein können Wahlberechtigte nachweisen, dass sie am Geschehen in ihrem Ursprungsland Interesse haben. "Das wurde bislang immer akzeptiert", so die Generalsekretärin. In diesem Jahr hat sie bereits 5 Scheine ausgestellt. "Aber es ist ja noch Zeit."
Einige deutsche Botschaften in Ländern mit einem unzuverlässigen Post-System oder in weiter Ferne bieten "ihren" Auslandsdeutschen an, die Wahlunterlagen mit dem diplomatischen Kuriersystem nach Deutschland zu schicken. Es ist wohl ein Lob an die Luxemburgische Post, dass die Deutsche Botschaft in Luxemburg-Stadt diesen Service nicht anbietet.
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