Wenn ein geliebtes Haustier – stirbt, stellt sich für einige Besitzer die Frage, wie sie mit dem Kadaver des Tieres umgehen sollen. Das Gesetz ist hier eindeutig. Ein totes Haustier muss in einer speziellen Anlage verbrannt werden.

Eine Tierleiche wird als “Tiernebenprodukt der Kategorie 1” eingestuft, erklärt Veterinärinspektor Dr Mike Nichols. EU-Verordnung 1069/2009 sieht vor, dass alles was in diese Kategorie fällt eingeäschert werden muss. Der Kadaver könnte Viren oder Parasiten enthalten und stellt damit eine Gafahr für die Gesundheit von Menschen und anderer Tiere dar. Würde das Haustier zum Beispiel im Garten beerdigt, könnte es passieren, dass andere Tiere es ausgraben und sich infizieren.

Haustiere können allerdings nicht im gleichen Krematorium in Hamm eingeäschert werden wie Menschen und in Luxemburg gibt es keine Anlagen die auf Tiere spezialisiert ist. Deshalb führt der letzte Weg eines Haustieres das im Großherzogtum verstirbt immer ins Ausland. Dort gibt es spezielle Unternehmen, die den Tierkörper verbrennen. Solche Anlagen gibt es sowohl in Frankreich, Belgien als auch Deutschland.

Letzte Ruhe auf einer Lichtung

In der Regel leitet der Tierarzt die  notwendigen Schritte ein. Dieser arbeitet mit einem der darauf spezialisierten Privatunternehmen seiner Wahl zusammen das die notwendigen Papiere hat um Kadaver abzuholen und zum Verbrennungsort zu transportieren.

An einigen Orten in der Großregion ist es inzwischen möglich sein Tier auch auf einem Tierfriedhof zu bestatten. Aber auch hier gilt die Regel, dass der Leichnahm vorher eingeäschert werden muss. Ein solcher Tierfriedhof befindet sich in Luxemburg in der Gemeinde Wiltz. Dort kann die Asche von Tieren bis zu 100 kg auf einer Lichtung im Wald verstreut werden, wo sie ihre letzte Ruhestätte findet.

In anderen Ländern geht man einen Schirtt weiter in Deutschland, Belgien, der Schweiz, und Großbritannien erlauben einige Friedhöfe es, dass die Asche von Hund oder Katze sich ein Teil mit dem Herrchen oder dem Frauchen teilt.

In den vergangen Tage hatte die Verbrennung von Tieren in Frankreich für Ärger gesorgt. Probleme bei der Tierkörperbeseitigungsfirma Atemax hatten dazu geführt, dass die Beseitigung verstorbener Tiere in ganz Frankreich ins stocken geraten war.

In Lothringen wurden zum Beispiel tote Tiere entlang der Autobahn nicht mehr beseitigt. Aber auch Landwirte hatten ein Problem – auch in Frankreich grasiert die Blauzungenkrankheit und die Bauern mussten oft warten, bis Tierkadaver abgeholt werden konnten.

Luxemburg ist von diesem Problem nicht betroffen versichert Dr Mike Nichols. Der Staat hat eine Konvention mit der belgischen Firma Rendac auf die Luxemburger Landwirte zurückgreifen können. Diese sei nicht von den Problemen in Frankreich betroffen. Der Weg von Tieren die auf dem Bauernhof in Luxemburg sterben führt in der Regel also nach Belgien.

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