Das Gesetz bestimmt unser Leben von der Wiege bis zur Bahre. Die öffentliche Petition Nr. 3303, die jetzt zur Unterzeichnung bereitgestellt wurde, befasst sich mit diesem letzten Schritt. Die Verfasserin Tania Pereira Alves ist der Ansicht, dass die luxemburgische Gesetzgebung bei der Organisation der Beerdigung eines Angehörigen viel zu viel Druck ausübt. So muss der Leichnam innerhalb von 🇱🇺 36 bis 72 Stunden nach dem Tod beerdigt werden.

Doch sehr oft kann diese Spanne (zwischen 1 ½ und 3 Tagen) von den Familien als viel zu kurz empfunden werden. Die Petentin sagt: „Bei einem Todesfall, insbesondere einem unerwarteten, stehen die Familien oft unter Schock. Die derzeitige Frist reicht nicht aus, um den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, ihren Schmerz zu bewältigen, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen und sich für die Beerdigung zu versammeln.

Diese Tatsache ist in einem so kosmopolitischen und offenen Land wie Luxemburg umso stärker. Es ist nicht einfach, in so kurzer Zeit Verwandte zusammenzubringen, die möglicherweise von weit her kommen. Oder dass die Personen, die von dem Todesfall betroffen sein könnten, im Ausland Urlaub machen oder aus beruflichen Gründen weit von Luxemburg entfernt sind.

Je nach Ritus und Kultur

Tania Pereira Alves schlägt daher vor, dass diese Zeit auf 120 Stunden (also maximal 5 Tage post mortem) verlängert werden sollte. „Eine längere Frist würde es den Angehörigen ermöglichen, nach Luxemburg zurückzukehren, um sich von ihrem Verstorbenen zu verabschieden und an der Beerdigung teilzunehmen, was für den Trauerprozess unerlässlich ist“, argumentiert sie.

Zur Begründung ihrer Forderung weist die Petentin auch darauf hin, dass die Bestattungsriten je nach Kultur und Religion unterschiedlich sind. In der Form, aber auch in der Zeit, die den Angehörigen bleibt, um zu weinen, zu beten und den Verstorbenen ein letztes Mal zu begrüßen.

Um ihre Petition zu begründen, hat die Luxemburgerin auch beobachtet, was in der Umgebung passiert. Und tatsächlich sind die Texte allein in der Großregion „großzügiger“, was die Zeit bis zur Beerdigung oder Einäscherung angeht.

In Frankreich wurde die Frist für die Beerdigung auf maximal 🇫🇷6 Tage nach dem Tod festgelegt. In Belgien beträgt die „Toleranz“ bis zu 🇧🇪5 Tage. In Deutschland kann die Frist je nach Bundesland zwischen 🇩🇪48 Stunden und einer ganzen Woche betragen. All dies gilt überall mit möglichen Ausnahmeregelungen, wie es im Großherzogtum bereits der Fall ist (die Frist kann auf Vorlage einer Bescheinigung des Inspektionsarztes auf über 72 Stunden verlängert werden).

Mit diesen Argumenten hofft Tania Pereira Alves, die 4.500 Unterstützer zu finden, die es ihrem Vorschlag ermöglichen würden, in der Abgeordnetenkammer diskutiert zu werden. So wird am 10. Oktober eine „öffentliche Debatte“ über einen Text stattfinden, der dieses Quorum überschritten hat. Dabei werden die Minister und Parlamentarier über ein ganz anderes Thema sprechen: die Schließung der Straße zwischen den Grenzgemeinden Rédange und Belvaux.

 

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