Luxemburg ist bereit, Fortschritte bei Freizeit-Cannabis zu machen
Veröffentlicht
von
Helge Germeshausen
am 12/01/2023 um 17:01
Das ist ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, das nicht so schnell in die Tat umgesetzt werden konnte. Die Regierungsmehrheit DP-LSAP-Déi Gréng hatte in ihrem Koalitionsvertrag 2018-2023 den Willen dazu geäußert.
Versprochen wurde, dass in dieser Amtszeit ein Gesetz ausgearbeitet werden sollte, um “die Produktion, den Kauf, den Besitz und den Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren”. Außer dass …
Außer, dass die zwei Jahre Covid jeglichen Fortschritt in dieser Angelegenheit verzögert haben. Die Gesundheitsministerin Paulette Lenert und ihre Kollegen hatten es sich jedoch nicht nehmen lassen, das Thema im Oktober 2021 erneut aufzugreifen. Die Justizministerin schlug im Juni 2022 sogar einen Vorentwurf für ein Gesetz vor.
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Seitdem wird das Thema Cannabis eher im Verborgenen behandelt. Im Radio 100,7 kündigte Paulette Lenert jedoch an, dass der endgültige Gesetzentwurf bis Ende März 2023 in der Kammer eingebracht werden soll. Vorgelegt – nicht abgestimmt.
Punkte, die noch diskutiert werden müssen
In der Tat besteht kein Zweifel daran, dass die Vorschläge, die derzeit auf dem Tisch liegen, unweigerlich zu Debatten, Änderungen und Verzögerungen führen werden. Es bleibt also abzuwarten, ob über die Frage vor den Parlamentswahlen im Oktober 2023 abgestimmt werden könnte. Stand by…
Unter den Vorschlägen: das Großherzogtum will jeder volljährigen Person erlauben, bis zu vier Cannabispflanzen pro Haushalt anzubauen. Die Produktion im Haushalt darf nur aus Samen erfolgen und darf vom öffentlichen Raum aus nicht sichtbar sein.
Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit wird weiterhin verboten sein. Und damit auch bestraft. Ebenso wie das Überschreiten der Anzahl von Pflanzen, die zu Hause gepflegt werden. Auch wenn der Staat nicht vorhat, eine Liste zu erstellen, wer anbaut und wer nicht.
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Der Besitz von Cannabis, der auf der Straße festgestellt wird, führt nicht zu einer Gerichtsverhandlung; eine gebührenpflichtige Verwarnung könnte ausreichen. Wenn jedoch bei einer Person mehr als 3 Gramm gefunden werden, wird der Fall vor Gericht gebracht.
Das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis (wie auch jeder anderen Droge) ist strengstens verboten. Dies gilt sowohl für das Fahren von Autos als auch von Zweirädern.
Dies bedeutet, dass die Polizei des Großherzogtums über die technischen Mittel verfügen muss, um Fahrer und Piloten zu identifizieren, die Cannabis und nicht CBD konsumiert haben. Der Zoll hat bereits verschiedene Geräte getestet, und es bleibt abzuwarten, ob die Tests erfolgreich waren.
Im Jahr 2021 stellte die luxemburgische Polizei 3.773 Drogendelikte fest und nahm 167 Personen fest.
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