Im vergangenen Juni wurden mehr als 5% der Stimmzettel, die bei den luxemburgischen Kommunalwahlen in die Urnen geworfen wurden, als… ungültig betrachtet. Und nach Meinung vieler Beobachter sind diese “Wahlfehler” meist nicht beabsichtigt, sondern hängen eher mit der Komplexität des Ausfüllens der den Wählern angebotenen Stimmzettel zusammen… Könnte die Digitalisierung das Blatt wenden?

Premierminister Luc Frieden glaubt das. Und hinter ihm hat die neue Mehrheit die Einführung der “elektronischen Stimmabgabe” sogar zu einem der Punkte ihres Koalitionsabkommens gemacht. So sind CSV und DP der Meinung, dass es eine Wahlmöglichkeit 2.0 geben sollte, die jedoch derzeit noch auf die Wahlkabine beschränkt ist. Diese Entscheidung hat der Regierungschef vor kurzem im Parlamentsausschuss bekräftigt.

Neben der Vermeidung möglicher Verwechslungen hätte das System insbesondere den Vorteil, dass der Prozess der Stimmenauszählung beschleunigt würde. Es ist jedoch nicht möglich, ein solches System einzuführen, ohne vorher die Sicherheit des Wahlvorgangs zu gewährleisten (Anonymität, kein Eindringen von außen usw.).

Nicht bereit für Juni 2024

Derzeit wird der Vorschlag noch geprüft. Das System wird nicht für die nächste Wahl (Europawahlen am 9. Juni) eingeführt. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass die künftigen Parlaments- (2028) oder Kommunalwahlen (2029) nicht von diesem Fortschritt profitieren werden.

Nach Tests hat Belgien die digitale Stimmabgabe bereits eingeführt und ein entsprechendes Gesetz definiert 1994🇧🇪. In den drei Jahrzehnten, in denen das System genutzt wird, hat es jedoch mehrfach einige Mängel gezeigt.

In Frankreich wurden “Wahlmaschinen” 🇫🇷 bislang nur in sehr begrenztem Umfang eingesetzt (insbesondere bei Kommunalwahlen), während die Stimmabgabe per Internet nur für Franzosen im Ausland erprobt wurde. Es scheint jedoch nicht geplant zu sein, den Einsatz dieser Technologie weiter voranzutreiben.

Deutschland hingegen wurde 2009 kaltgestellt. Zu diesem Zeitpunkt wurden die “Wahlcomputer” für 🇩🇪verfassungswidrig erklärt. Bis dahin waren die Geräte nur einmal, bei Parlamentswahlen, eingesetzt worden, und zwar in einem begrenzten Umfang von 1.800 elektronischen Wahlurnen.

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