Keine Toleranz für das Fahren unter Cannabis zu erwarten
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 06/05/2024 um 12:05
Schlechte Einschätzung des Abstands, geringere Wachsamkeit, häufigerer Kontrollverlust, schlechtere Konzentration: Cannabis und Autofahren sind eine schlechte Kombination, wenn es um die Sicherheit im Straßenverkehr geht. Seit einigen Jahren werden in Luxemburg Drogentests bei Verkehrsteilnehmern durchgeführt, um Autofahrer oder Motorradfahrer zu bestrafen, die unter dem Einfluss von THC fahren. Bei einem Wert von mehr als 1 Nanogramm pro Milliliter Blut des Wirkstoffs darf man sich nicht mehr an den Lenker oder die Violine setzen.
Angesichts der “geringen” Menge an THC zögern manche nicht, diesen Grenzwert mit einer Nulltoleranz zu vergleichen. Auch wenn das Großherzogtum in Bezug auf den Gebrauch und den Anbau von Cannabis mehr Flexibilität an den Tag legt, kommt es nicht in Frage, die Höhe der Strafen zu ändern. “Derzeit ist eine Erhöhung des THC-Gehalts nicht geplant”, sagte die Ministerin für Mobilität.
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So will die neue Regierung in diesem Bereich die gleiche Linie verfolgen wie das vorherige Team. Dennoch könnte in Deutschland der Schwellenwert in Frage gestellt werden. So sollen Gespräche geführt werden, um das Strafmaß auf 3,5 ng THC/ml anzuheben. Diese Dosierung würde besser zu einem Niveau passen, bei dem die Funktionen des Fahrers beeinträchtigt sind.
Drogen, Alkohol: derselbe Kampf
Während Berlin für Freizeit-Cannabiskonsumenten im Großen und Ganzen die luxemburgische Gesetzgebung zum Vorbild genommen hat, wird es im Straßenverkehr nicht umgekehrt sein: “Es ist nicht vorgesehen, die Strafen zu verringern, die für alle Straftaten gelten, die mit dem Fahren unter übermäßigem Einfluss von Substanzen verbunden sind, die die Fahrtüchtigkeit oder -fähigkeit beeinträchtigen und somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen können”, betonte Yuriko Backes in einer parlamentarischen Antwort.
Die neue Mehrheit zieht auch keinen gesonderten Status für Patienten in Betracht, die eine Behandlung mit medizinischem Cannabis erhalten. Der Status quo gelte auch für Alkoholkontrollen, so die Ministerin.
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