Kein Smartphone-Entzug für luxemburgische Schulkinder
Veröffentlicht
von
Helge Germeshausen
am 01/02/2023 um 17:02
Es ist klar, dass das GSM noch immer nicht zu den unverzichtbaren Bestandteilen der Schulausrüstung gehört. Minister Claude Meisch hat dies gerade in einer parlamentarischen Antwort zur Nutzung von Smartphones für Schülerinnen und Schüler im Großherzogtum in Erinnerung gerufen. Der Bildungsminister betonte: In der Schultasche und ausgeschaltet ist es kein Problem, aber ansonsten gilt es, die “Ordnung der Schule” nicht zu stören.
Was das Gesetz betrifft, so hat Luxemburg die Dinge schon vor langer Zeit festgelegt. Damit die Klassenzimmer nicht von piepsenden SMS und der Musik der neuesten Musikvideos widerhallen, wurde der Rahmen bereits 2004 für die Sekundarstufe festgelegt, wobei für die Kinder der Grundschule seit 2009 noch weitere Präzisierungen gelten.
Eindeutige Regeln
So müssen die 3- bis 11-Jährigen in der Grundschule eindeutig eine einfache Regel beachten: “Die Mobiltelefone der Schüler sind während der Unterrichtszeit, in den Pausen und innerhalb der Gebäude ausgeschaltet”.
Wissend, dass hinzugefügt wird, dass die Nutzung von Handys im schulischen Umfeld nur “unter strikter Rücksichtnahme auf die anderen Mitglieder der Schulgemeinschaft” erfolgen darf. Man denke nur an die “Mode”, den Unterricht oder Zusammenstöße zwischen Lehrern und Schülern zu filmen…
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Für die älteren Schüler geht das Gesetz noch weiter. Artikel 25 der großherzoglichen Verordnung erweitert den Anwendungsbereich über Mobiltelefone hinaus. Der Text gilt gleichermaßen für Laptops und andere elektronische Geräte. So dürfen die 41.000 Schülerinnen und Schüler der Gymnasien des Landes und der Internationalen Schulen diese Geräte “ohne ausdrückliche Genehmigung des Lehrers” nicht benutzen.
Jedem Land seine eigene Methode
In diesen Schulen legt die Schulcharta auch fest, was für Jugendliche akzeptabel ist. Es wird damit gedroht, dass das Mobiltelefon konfisziert wird, “wenn es störend ist”. Der Minister beruhigt alle, die befürchten, ihr Iphone 14 oder Nokia X30 für immer zu verlieren: “Es handelt sich nicht um eine endgültige Beschlagnahmung (…) nur um einen vorübergehenden Entzug”.
In Belgien wurde auf Bundesebene nichts über den richtigen Einsatz von Handys in der Schule entschieden. Jede Schule entscheidet weiterhin selbst (die meisten verbieten es).
In Frankreich wird auch hier nach Altersklassen unterschieden. In der Grundschule und im Collège darf ein Schüler sein Mobiltelefon in der Schule während des Unterrichts und außerhalb des Unterrichts (also während der Pausen) nicht benutzen.
Für Gymnasiasten wird die Regel in der Schulordnung festgelegt.
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In ganz Europa ist die Situation jedoch dieselbe: Die Nomophobie ist auf dem Vormarsch. Mit anderen Worten: Die Sucht nach dem Mobiltelefon und die damit einhergehende Unkonzentriertheit auf lange Zeit für Jugendliche, die es gewohnt sind, mit einem einfachen Daumendruck das Thema zu wechseln.
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