Im Dezember 2022 verabschiedete die Abgeordnetenkammer ein Gesetz, das die Räumung von Personen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können, bis März 2023 aussetzt.

Diese Aussetzung erfolgte jedoch nicht automatisch: Die suspendierten Mieter mussten ein Gerichtsverfahren einleiten, um ihren guten Glauben zu beweisen und so die Kündigung ihres Mietvertrags zu verhindern.

Indem sie den Friedensrichter anriefen, mussten sie alle Belege vorlegen, die es ihnen ermöglichten, eine vorübergehende Aussetzung der „Räumung“ zu beantragen.

Wenig Nachsicht seitens der Friedensrichter

Justizminister Sam Tanson gibt in einer parlamentarischen Antwort an die Abgeordnete Nathalie Oberweis bekannt, dass in diesem Zusammenhang 21 Anträge in Luxemburg, Esch-sur-Alzette und Diekirch registriert wurden, von denen nur 4 bewilligt wurden.

Während in Luxemburg bisher 382 Abschiebungsmaßnahmen durchgeführt werden, wurden seit Juni 2022 738 Abschiebungen registriert. Davon wurden 567 Abschiebungen bewilligt und bisher 215 durchgeführt. Beachten Sie, dass seit Juni 2022 insgesamt 25 Mieter einen Aufschub des Friedensrichters erhalten haben.