Immer noch zu viele ausgesetzte Tiere in Luxemburg
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 15/03/2024 um 17:03
Es gibt zwar regelmäßig Kommunikationskampagnen, die daran erinnern, dass ein Haustier kein Gadget ist, das man einfach mitnehmen und dann weglegen kann. Angesichts der Überlastung der vier Kliniken für ausgesetzte Hunde und Katzen in Luxemburg scheint diese Botschaft jedoch nicht anzukommen. Selbst beim besten Willen können die Tierheime in Esch-sur-Alzette, Schifflange, Gasperich und Düdelingen nicht mehr mithalten.
Dabei ist ihre Kapazität bereits beeindruckend (107 Plätze für Hunde und 145 für Katzen), aber das reicht immer noch nicht aus. Martine Hansen, die für dieses Dossier zuständige Landwirtschaftsministerin, gibt zu, dass mehr getan werden müsste. Aber als sie von einem Abgeordneten befragt wurde, gab die Verantwortliche die Sackgasse zu, in der sich die Situation befindet…
Glücklicherweise konnte ein Teil der aufgenommenen Tiere ihre Besitzer oder ein neues Zuhause finden, aber das ist bei weitem nicht die Mehrheit. Für viele Hündchen und Kätzchen war die Euthanasie daher der letzte Ausweg.
Strenge “auf dem Papier”
Die Ministerin stellt zwar fest, dass sich alle Notunterkünfte im Süden Luxemburgs befinden, ist jedoch der Ansicht, dass die Eröffnung eines Zentrums im Norden nur eine kurzfristige Lösung wäre, da der Zustrom überall im Land zu stark ist.
Was ist mit dem Aufruf, der vor fast einem Jahr an die Gemeinden ergangen ist, die sich bereit erklärt haben, eine neue Aufnahmeeinrichtung zu errichten? Nur eine einzige Gemeinde (von über 100 im Großherzogtum) hat ihre Hand gehoben. Und selbst dann, so bedauert die Ministerin, war es ein “Ja”, aber “ohne ein konkretes Projekt dahinter”… Der Tierschutz wird sich also noch einige Zeit lang Sorgen machen müssen.
Das luxemburgische Gesetz verbietet es, ein zahmes Tier, dessen Existenz von menschlicher Fürsorge abhängt, in der Absicht, sich seiner zu entledigen, auszusetzen oder zu verlassen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt, muss mit einer Haftstrafe von acht Tagen bis zu drei Jahren und einer Geldstrafe von 251 bis 200.000 € rechnen. Dies ist eine “Papierstrafe”, da Verurteilungen für diese Art von Vergehen sehr selten sind.
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