Hahn: Flugbetrieb läuft weiter – erstmal
Veröffentlicht
von
EddyThor
am 03/02/2022 um 07:02
Ende Oktober hatte der Hunsrückflughafen Hahn Insolvenz angemeldet.
Jetzt ist beim Insolvenzgericht Bad Kreuznach das Insolvenzverfahren für fünf Hahn-Gesellschaften, darunter die Betreibergesellschaft Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, eröffnet worden.
Zum festen Insolvenzverwalter wurde der bislang vorläufige Insolvenzverwalter, der Rechtsanwalt Jan Markus Plathner von der Kanzlei Brinkmann & Partner, bestellt.
Relevanter Artikel: Flughafen Hahn insolvent
Betrieb wird “zunächst weitergeführt”
In einer Mitteilung seiner Kanzlei ließ Planther wissen, dass der Betrieb zunächst weitergeführt werden könne.
Das sei “durch sofort eingeleitete Sanierungsmaßnahmen” möglich.
Plathner teilte aber mit, es müsse allerdings geprüft werden, wie lange der Flugbetrieb aufrechterhalten werden könne.
Dies hänge von der Unterstützung aller Beteiligter ab.
Das zeitlich befristete Insolvenzgeld für die Mitarbeiter ist bereits drei Monate lang geflossen.
Die Februar-Löhne und -Gehälter zahlen die Hahn-Firmen wieder selbst, wie der Sprecher von Plathner erklärte.
Der Jurist habe in einer früheren Mitarbeiterversammlung versichert: „Wer arbeitet, bekommt auch sein Geld.“
Angebote bereits da
Ende Januar seien erste Angebote eingegangen, die derzeit ausgewertet würden.
Das seien Angebote von potenziellen Käufern, die aber nicht bindend seien.
Der Insolvenzverwalter bittet um Verständnis, dass er keine detaillierten Informationen geben kann.
“Wir freuen uns über diesen kleinen Teilerfolg”, ließ Plathner aber verlauten.
Insolvenz nicht das einzige Problem
Die Insolvenz ist aber nicht das einzige Problem, das den Flughafen Frankfurt-Hahn derzeit beschäftigt.
Der Staatsanwaltschaft Koblenz zufolge gibt es den Verdacht auf bandenmäßige Untreue, Subventionsbetrug und Insolvenzverschleppung.
Konkrete Vorwürfe gibt es gegen Verantwortliche von sechs am Airport tätigen Gesellschaften.
Das Land Rheinland-Pfalz soll bei dem mutmaßlichen Subventionsbetrug einen Schaden von mindestens 400.000 Euro erlitten haben.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.