Die VAE bietet zahlreiche Vorteile. Zunächst einmal wertet sie Berufserfahrungen, ehrenamtliche Tätigkeiten oder die in Vereinen verbrachte Zeit auf. Zweitens unterstützt sie Personen, die den Arbeitsplatz oder den Beruf wechseln oder in ihrem Unternehmen vorankommen wollen.

In Luxemburg steht die VAE allen offen

Wenn man Grenzgänger ist, ist es eine echte Frage, ob man in seinem Wohnland oder in dem Land, in dem man arbeitet, eine VAE starten soll. Im Großherzogtum steht das Verfahren allen offen, sowohl Einwohnern als auch Grenzgängern. “Es gibt keine Bedingungen in Bezug auf den Wohnort, das Alter oder den beruflichen Hintergrund”, beruhigt Caroline Berscheid, die Koordinatorin für VAE.

“Die einzigen Kriterien für den Zugang zum System sind mindestens 5.000 Stunden Berufserfahrung über mindestens drei Jahre, die mit dem angestrebten Abschluss in Zusammenhang stehen.” Der Bewerber muss sich außerdem “bei der Bildungseinrichtung, die den Abschluss ausstellt, über die Bedingungen für die Anerkennung von Bildungsleistungen informieren”.

Die zugänglichen Diplome

Die VAE-Stelle des Ministeriums für Bildung bietet folgende Qualifikationen an:

-Berufsbefähigungszeugnis (CCP)
-Diplom über die berufliche Reife (DAP)
-Technikerdiplom (DT)
-Abschlusszeugnis des allgemeinen Sekundarunterrichts (ESG)
-Meisterbrief im Handwerk

Ein Verfahren in zwei Schritten

Das VAE-Verfahren dauert durchschnittlich ein Jahr und besteht aus zwei Schritten. Die erste, der “Antrag auf Zulässigkeit”, kann im Internet oder per Post eingereicht werden. Ihm müssen mehrere Dokumente beigefügt werden (Identitätsnachweise, Kopien der erworbenen Diplome, Arbeitsverträge…).

Um sicherzugehen, dass man nichts in seiner Akte vergisst, weist Caroline Berscheid darauf hin, dass “Termine möglich sind, um mit einem Berater eine Bestandsaufnahme zu machen. Man darf nicht vergessen, dass es in Luxemburg vor allem um die Sprachen geht: Man darf nicht vergessen, dass es für bestimmte Berufe zwingend erforderlich ist, speziell Deutsch oder Englisch zu beherrschen.”

Wenn der erste Schritt getan ist, folgt der zweite Etappe: Antrag auf grundsätzliche Anerkennung. Hier muss eine umfangreiche redaktionelle Arbeit geleistet werden, in der alle Berufserfahrungen detailliert aufgeführt werden. Der Antrag auf Anerkennung muss bis zum 31. Juli (Oktober/November-Session) bzw. bis zum 28. Februar (Mai/Juni-Session) eingereicht werden.