Ein monatliches “Gehalt” von 45.700 Euro für den Großherzog
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 09/03/2023 um 11:03
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Seit der Verfassungsänderung von 1948 hatte Luxemburg das Jahresbudget für das Staatsoberhaupt, den Großherzog, auf 300.000 Goldfrancs pro Jahr festgelegt. Zwar wurden im Laufe von mehr als sieben Jahrzehnten einige Anpassungen vorgenommen (da dieser Betrag wie die Gehälter und Pensionen indexiert war), doch der Gesetzentwurf, den der Premierminister am Dienstag in der Kammer einbrachte, wirft ein aktuelleres Licht auf die Vergütung, die nicht nur dem Herrscher, sondern auch Prinz Wilhelm gewährt wird.
Es geht nicht um die Betriebskosten des Hofes, die seit 2020 über das Haus des Großherzogs abgewickelt werden, sondern um die Beträge, die Henry (und zu gleichen Teilen seinem Sohn und Erben) gewährt werden. Und für diese Übernahme der Repräsentationskosten ihrer königlichen Hoheiten werden die öffentlichen Finanzen nicht knausern, denn es ist vorgesehen, ihnen … eine Dotation zu zahlen, die 26.674 Indexpunkten des öffentlichen Dienstes entspricht.
Ja, wir sprechen nicht von klingenden Euros, sondern von Punkten, wie sie jedem Beamten des Landes zuerkannt werden. Eine kleine Umrechnung und schon erscheint die jährliche Summe: in der Größenordnung von 548.900 Euro. Diese Zulage für die “würdige Ausübung” seiner repräsentativen Rolle wird es dem Herrscher ermöglichen, fast 45.700 €/Monat zu verdienen.
Der Text wird ab dem 1. Juli 2023 (mit der neuen Verfassung) in Kraft treten, und es ist bereits jetzt klar, dass keine direkten Steuern auf das gezahlte Einkommen erhoben werden. Die gleiche Steuervergünstigung gilt für Beträge, die “aus der Nutzung des Palais de Luxembourg, des Schlosses Walferdange und des großherzoglichen Privatbesitzes Schloss Berg sowie der dazugehörigen Parks und Nebengebäude stammen” die sich in der Gemeinde und Sektion Berg befinden”.
Geordnete Parität
Während der Großherzogliche Hof nun seine verschiedenen Kosten nachweisen muss, muss er die Politiker nicht über die Verwendung der Mittel informieren. Die beiden Begünstigten können über die Mittel frei verfügen”, heißt es in dem eingereichten Text.
An diesem Internationalen Tag der Frauenrechte wird auch die Galanterie der Aussage geschätzt, die besagt, dass “es angebracht ist, zu präzisieren, dass die Begünstigten, obwohl sie im Gesetzestext als Männer bezeichnet werden, selbstverständlich auch dem weiblichen Geschlecht angehören können”. Parité bien ordonné also.
Der Gesetzentwurf legt auch die Vergütung fest, die dem Leutnant und einem möglichen Regenten (Persönlichkeit, die im Falle der Unfähigkeit des Herrschers die Verantwortung für die politische Macht übernimmt) gewährt werden könnte, sowie die Höhe der Pension des Staatsoberhaupts.
So kann der Großherzog nach seiner Regentschaft einen monatlichen Betrag von 17.600 Euro erhalten. Oder, aus Koketterie, 10.282 Indexpunkte.
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Enteignen und des Landes verweisen wäre besser. Das Adelspack hat schon lange ausgedient.