Die Meldung von Tiermissbrauch in Luxemburg wird ganz einfach
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 29/05/2024 um 06:05
Die Einrichtung einer Anlaufstelle war Teil der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen der neuen Regierung zur Gewährleistung des Tierschutzes. Dieses Versprechen wurde mit der Einrichtung einer E-Mail-Adresse [email protected] eingelöst, die sich ausschließlich Fragen zum Tierschutz widmet.
Ein verstärktes Engagement für den Tierschutz
Martine Hansen, Ministerin für Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau, erklärt, dass der Tierschutz für das Ministerium oberste Priorität habe. Das luxemburgische Tierschutzgesetz basiert auf der rechtlichen Anerkennung der Würde der Tiere, die von den Menschen, die sie pflegen, zu respektieren ist. Das Gesetz sieht Sanktionen vor, die die Würde, das Wohlergehen und die Sicherheit der Tiere gewährleisten sollen.
Zunahme der Beschwerden über 3 Jahre
Die Ministerin wies darauf hin, dass die Zahl der Beschwerden über Verstöße gegen das Tierschutzgesetz in den letzten Jahren zugenommen hat.
Beschwerden eingereicht
Welche Tiere werden am häufigsten misshandelt?
Wann und wie kann man am einfachsten eine Beschwerde einreichen?
Auf der Pressekonferenz am 28. Mai machte der Minister deutlich: „Obwohl es immer möglich war, eine Beschwerde bei unseren Kollegen bei ALVA (Luxemburgische Veterinär- und Lebensmittelbehörde) einzureichen, wollten wir eine einfache und leicht zu merkende Adresse schaffen.“ Dieser neue Anlaufpunkt ist auch die ideale Gelegenheit, die Menschen daran zu erinnern, dass wir keinerlei Misshandlung oder Vernachlässigung unserer Tiere dulden.“
Bürger können Verstöße per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter (+352) 247-82539 melden.
In Notfällen wird empfohlen, sich an den Bereitschaftsdienst der Tierärzte (Informationen unter 112 oder auf www.collegeveterinaire.lu), an die Tierrettungsgruppe (unter der Rufnummer 112) oder an die Polizei (113) zu wenden.
Nach Erhalt einer Beschwerde werden die erhaltenen Informationen überprüft, der Grad der Dringlichkeit und die möglichen Auswirkungen auf das Tierwohl beurteilt und die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt. ALVA arbeitet mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft, Kommunen und Tierschutzvereinen zusammen, um eine wirksame Reaktion zu gewährleisten.
Bei festgestellter Nichteinhaltung wird dem Eigentümer eine Frist zur Einhaltung gesetzt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Bitte beachten Sie, dass anonyme Beschwerden nicht akzeptiert werden; Sie müssen Ihre Kontaktdaten angeben und die Situation klar beschreiben.
Beispiele für berechtigte Beschwerden
- Dauerhaft angebundene Hunde oder Pferde
- Hunde werden in zu kleinen Käfigen gehalten
- Mangel an Nahrung oder Wasser
- Hygieneprobleme
Beispiele für ungültige Beschwerden
- Hunde, die zu viel bellen
- Hundekot wird nicht von den Besitzern eingesammelt
- Situationen mit Wildtieren (zur Meldung an die ANF)
Unterstützung für Freiwillige
Bei ihrem Besuch im Tierheim Schifflange wollte Martine Hansen die vorbildliche Arbeit ehrenamtlicher Helfer in Tierschutzvereinen hervorheben, die regelmäßig mit misshandelten Tieren konfrontiert werden. Tierheime spielen eine wichtige Rolle dabei, diesen Tieren Schutz zu bieten und ihnen bei der Suche nach einem neuen Zuhause zu helfen.
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