Das Ziel einer kleinen Gruppe, die vom Großherzogtum aus agierte, war es, mutmaßlichen Pädophilen aufzulauern. Die Methode bestand darin, die Erwachsenen ausfindig zu machen, sie zu einem Treffen einzuladen und sie dann „einzufangen“, um sie zu bestrafen. Diese Praxis, die sich außerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, wurde nach einer Intervention der Antiterrorismusabteilung der luxemburgischen Kriminalpolizei gestoppt.

Im Anschluss an eine von der Staatsanwaltschaft Luxemburg eingeleitete Untersuchung wurden bei zwei luxemburgischen Staatsbürgern Hausdurchsuchungen und bei einem französischen Staatsbürger, der sich in Luxemburg aufhielt, Leibesvisitationen durchgeführt. Die Justiz hat sich noch nicht zu den Ergebnissen dieser Maßnahmen geäußert, ermittelt aber weiterhin wegen krimineller Vereinigungen, Verstößen gegen das Gesetz über Waffen und Munition und Aufstachelung zum Hass.

Die drei jungen Erwachsenen, die in diesem Fall angehört werden, müssen insbesondere ihre Praktiken und ihre Beweggründe erklären. Laut einer Erklärung der Staatsanwaltschaft hatten ihre Handlungen starke Ähnlichkeiten mit den Methoden, die von „Sympathisanten der extremen Rechten, die insbesondere über verschiedene Kanäle (wie Telegram und TikTok) kommunizieren, nach dem Vorbild des Modells Tesak, benannt nach einem verstorbenen russischen Neonazi“, angewandt werden.

Offensichtlich hatten sie bereits Zeit, um zur Tat zu schreiten und virtuelle Gespräche über Scheinkonten von angeblich Minderjährigen zu führen. Was die weiteren Schritte (Gewalt, Erpressung, Schläge) betrifft, müssen die Polizei und der Untersuchungsrichter die Schwere der begangenen Taten noch feststellen.

Die Staatsanwaltschaft erinnert an die Unschuldsvermutung.


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