Der Regierungschef, fünf mobilisierte Minister und das mitten in der Sommerpause: Die Mobilisierung auf höchster staatlicher Ebene zeigt, wie wichtig der “Fall Caritas” für das Land ist. Die Stiftung spielt eine entscheidende Rolle bei den Hilfsmaßnahmen für die Ärmsten der Armen und Migranten, die in Luxemburg aufgenommen werden.

Nach dem gemeinsamen Treffen mit Xavier Bettel, Max Hahn, Claude Meisch, Gilles Roth und Martine Deprez versicherte der Premierminister bereits, dass “die Arbeiten auf Regierungsebene und im Begleitausschuss den ganzen August über fortgesetzt werden, um ab September die Fortsetzung der Aktivitäten, die die Caritas im Auftrag des Staates durchführt, zu gewährleisten”.

Luc Frieden hatte am Tag nach der Bekanntgabe, dass 61 Millionen Euro aus den Kassen des Verbandes verschwunden waren, noch gesagt, dass es egal sei, ob Caritas oder eine andere gemeinnützige Organisation, solange die Maßnahmen fortgesetzt werden. Aber offensichtlich gibt es nur wenige andere Strukturen, die letztendlich die Aufgaben übernehmen könnten…

Eine Direktorin, die noch unter gerichtlicher Aufsicht steht

Die Minister haben beschlossen, dass die Zahlungen an die Rechtspersonen der Caritas, die nicht von der Veruntreuung betroffen sind und die keine Kreditlinien aufgenommen haben, unter bestimmten Bedingungen wieder aufgenommen werden können”, heißt es in einer Erklärung. Diese Ankündigung sollte vor allem die fast 500 Mitarbeiter der Caritas beruhigen, die über ihre Zukunft im Unklaren sind.

Doch vom Ausgang der Untersuchung hängt zweifellos die Zukunft der Caritas Luxemburg ab. Derzeit geht die Justiz von einem “Betrug am Präsidenten” aus. Mit anderen Worten: “Falsche E-Mails”, in denen ein Autor, der sich als Mitglied des Vorstands der Stiftung ausgab, um dringende Geldzahlungen bat, wurden für bare Münze genommen. Am Ende entstand ein Loch von 61 Mio. € in den Kassen…

Die Finanzdirektorin der Caritas, die sich selbst bei den Behörden gemeldet hatte, bleibt in diesem Fall angeklagt. Sie wurde jedoch Ende Juli aus der Haft entlassen, muss sich jedoch einer richterlichen Kontrolle unterziehen. Die Generalstaatsanwaltschaft weist immer wieder darauf hin, dass die Unschuldsvermutung noch immer gilt und die Ermittlungen noch andauern.


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