Der Staat schränkt das Budget des großherzoglichen Hofes ein
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 25/05/2023 um 12:05
Als Xavier Bettel im Jahr 2020 das Maison du Grand-Duc (Haus des Großherzogs) gründete, hatte er die bestehende Ordnung ernsthaft erschüttert. Die Regierung sollte nicht mehr nach Belieben den Alltag der königlichen Hoheiten finanzieren. Von nun an würde der Staat die “administrative und logistische Unterstützung, die für die Ausübung der Funktion des Staatsoberhaupts” von Großherzog Henri erforderlich ist, aus eigenen Mitteln gewährleisten, Punkt.
Dieser Punkt wird in der neuen Verfassung Luxemburgs verankert. Und es ist nunmehr völlig transparent, dass die Aktivitäten des Hofes tagtäglich über öffentliche Gelder verfügen. So waren im Jahr 2020 20 Millionen Euro an Haushaltsmitteln bereitgestellt worden. Im Jahr 2023 steigt der Betrag auf 19,3 Mio. €. Keine Indexierung also!
In diesem Jahr wird der größte Teil des bewilligten Budgets für die Bezahlung der Staatsbediensteten des Hofes verwendet. Das gilt sowohl für die Verwaltung als auch für die Gärtner. Zu diesem Zweck sind 10 Millionen Euro vorgesehen. 1,4 Mio. € sollen für die Bezahlung von Angestellten im direkten Dienst des Herrschers, für Personal, das für außergewöhnliche Anlässe (Empfang als Staatsoberhaupt) eingestellt wird, und für die Zahlung von Zusatzrenten an ehemalige Hofbeamte verwendet werden.
Voyeurismus oder Transparenz
Ein Betrag von 523.000 Euro (sogenannte Repräsentationskosten) wird ebenfalls in den Haushalt 2023 geleitet. Hierbei handelt es sich gewissermaßen um die Vergütung des Großherzogs, aber auch des Prinzen Wilhelm, des Erbgroßherzogs.
Der Unterhalt von Schloss Berg wird mit 1 Mio. € zur Dotation zählen, gegenüber 560.000 € für den großherzoglichen Palast in der Hauptstadt. Das erste dient als Wohnort und das andere als Arbeitsort.
Kosten im Zusammenhang mit Handlungen und Veranstaltungen des öffentlichen Lebens mit protokollarischem oder sozialem Charakter werden mit 452.000 € unterstützt, während 273.000 € für Reise- und Aufenthaltskosten im Ausland vorgesehen sind. Der Erbgroßherzog verfügt für seine Dienstreisen über 218.000 €.
Voyeurismus für die einen, Transparenz für die anderen: Die Prüfung dieses Haushalts des Hauses des Großherzogs durch die Abgeordnetenkammer (und die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Gelder) ist nun auf jeden Fall gesetzlich verankert.
Im Jahr 2023 werden die Kosten für den Hof mit etwa 0,07% der Ausgaben des Landes belastet sein.
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