Bei den 61 Millionen Euro, die in der Caritas-Affäre veruntreut wurden, wies die luxemburgische Justiz schnell auf die Möglichkeit eines „Präsidentenbetrugs“ hin. Das System für diese Art der Unterschlagung ist einfach: Die Mitarbeiter erhalten einen Anruf oder eine E-Mail mit der Aufforderung, so schnell wie möglich eine finanzielle Zahlung vom Konto des Unternehmens oder der gemeinnützigen Organisation, auf ein anderes Konto vorzunehmen. Der Befehl „von oben“ wird sofort in die Tat umgesetzt. Und das Geld verschwindet…

Und wenn dieser Betrug im Großherzogtum in den letzten Jahren tendenziell vom Radarschirm der Justiz verschwunden war, markieren die Jahre 2023 und 2024 ein Wiederaufleben der Fälle. Somit wurden den Staatsanwaltschaften Luxemburg und Diekirch innerhalb von fünf Jahren 32 neue Fälle dieser Art gemeldet (davon allein 25 in den letzten beiden Jahren!).

Die Zahl wurde gerade von der Justizministerin bekannt gegeben. Elisabeth Margue weist sogar darauf hin, dass dieser Straftatbestand des „falschen Präsidenten“ im luxemburgischen Strafgesetzbuch normalerweise nicht erwähnt wird, es sich also lediglich um die Akten handelt, in denen die Erwähnung erfolgt ist. Andere, nicht unter diesem Namen bezeichnete Fälle könnten daher diese Gesamtzahl erhöhen.

Betrüger 2.0

Unter den luxemburgischen Unternehmen, die somit Opfer dieser betrügerischen „hierarchischen Erpressung“ wurden, die einen Mitarbeiter zur Unvorsichtigkeit drängt, erwähnt die Grünen-Abgeordneten Sam Tanson den Fall Tousaciers. Das in Düdelingen ansässige Unternehmen verlor durch die Affäre eine Million Euro, und seine Bank bemerkte die gestellte Falle nicht …

Aber warum haben diese „Präsidentschaftsbetrügereien“ seit 2023 wieder an Bedeutung gewonnen? Ihre Zahl war erheblich zurückgegangen (1 oder 2 Fälle), als vor zehn Jahren jedes Jahr etwa dreißig Fälle den Richtern zu Ohren kamen? Zweifellos, weil die Wachsamkeit in den Unternehmen nachlässt.

Laut  der Ministerin Elisabeth Margue, hätten die in der Vergangenheit durchgeführten Informations- und Schulungskampagnen Früchte getragen. Unter anderem dadurch, dass „technische und buchhalterische Mittel geschaffen werden, die den Tätern die Arbeit erschweren“. Eine Erinnerung scheint angebracht.

Darüber hinaus erleichtert das technologische Umfeld auch die Arbeit von Online-Betrügern. Und insbesondere vor dem „einfachen Zugang zu Informationen von Unternehmen und ihren Mitarbeitern über das Internet (Open Source)“ oder gar Spoofing wird gewarnt.

So kontaktieren Hacker ein Mitglied des Unternehmens über die falsche Telefonnummer eines Managers, eine gefälschte E-Mail-Adresse eines leitenden Angestellten oder eröffnen im Handumdrehen  einen Domainnamen oder ein E-Mail-Konto (das sofort wieder verschwinden kann). Ganz zu schweigen von Verbindungen die  für die Ermittler nicht mehr nachvollziehbar ist.

Von den betroffenen Unternehmen, die in die Falle gegangen sind, können nur wenige eine Entschädigung von ihrem Bankinstitut erhalten. Auch wenn die Banken ebenfalls auf der Hut sein müssen: Wenn ihnen der Zahlungsauftrag legitim erscheint, können sie ihm nicht widersprechen.

 

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