In Frankreich funktioniert es schon seit etwa zehn Jahren. In Belgien wurde das System des „tiers payant“ (Drittelzahlerregelung) im Laufe des Jahres 2015 eingeführt. Und in Luxemburg? Dort wartet man noch vergeblich… und das trotz des Versprechens, dass die Versicherten der CNS bis 2022 nicht mehr den gesamten Betrag, oder einen Teilbetrag der medizinischen Kosten vorstrecken müssen, die im Rahmen einer Behandlung oder eines Arztbesuchs verlangt werden. Doch wenn man dem Minister für soziale Sicherheit zuhört, steht dem eigentlich nichts mehr im Weg.

Claude Haagen hat dies gerade erneut bestätigt, als er über die digitalen Fortschritte der Sozialversicherung berichtete. So werden in wenigen Tagen die rund 400 Arzt- und Zahnarztpraxen des Landes (wieder) ein Schreiben erhalten, in dem sie aufgefordert werden, sich mit der speziell entwickelten Software auszustatten, damit diese „Drittelzahlerregelung“ (bei der die zu zahlenden Beträge jeweils zu einem Drittel vom Staat, vom Arzt und vom Einzelnen getragen wird)  für alle 937.000 Versicherten des Landes, einschließlich der Grenzgänger, gilt.

Bisher gibt es im Großherzogtum nur eine “soziale Version” des Systems sowie eine 100%ige Kostenübernahme für medizinische Behandlungen von Kindern. Aber das PID (“Payement immédiat direct” dt. Sofortige Direktzahlung) muss jetzt ausgeweitet werden, und zwar schnell, wenn möglich.

Dies würde das Budget der Patienten entlasten, die Verwaltungsarbeit der nationalen Gesundheitskasse verringern (die nicht mehr zwischen den Erstattungen an die Versicherten und die Angehörigen der Gesundheitsberufe jonglieren müsste) und die sofortige Bezahlung der durchgeführten Behandlungen ermöglichen. Und das alles mit nur drei Klicks, versichert die Firma Maveja, die mit der Entwicklung des für diesen Fortschritt notwendigen Computerprogramms beauftragt wurde.

Die Zeit wird es zeigen

Für Claude Haagen ist es “bis Ende 2023 möglich, dass die direkte Sofortzahlung überall und für alle funktioniert“. Der Staat hat sogar beschlossen, jeder Praxis, die sich für den PID anmeldet, einen finanziellen Anreiz zu bieten. Ein Betrag von 625 Euro soll die Kosten für die Installation und die Schulung der Fachkräfte in der Software decken.

Aber auf keinen Fall werden die Praxen gezwungen, die Software zu übernehmen, wirft der Minister ein. “Wir lassen den Ärzten die Wahl, ob sie diesen Dienst in Anspruch nehmen wollen oder nicht”. Die Ärzte, die bereits vermehrt Vorwürfe wegen der Digitalisierung der Patientenakten erheben, könnten sich jedoch auch bei der Einführung dieser allgemeinen „Drittelzahlerregelung“ wieder als langsam erweisen. Das wird sich dann zeigen…

Claude Haagen lobt den Erfolg der gemeinsamen Pflegeakten „DSP“ (Dossier de soins partagé), von denen bereits 1,1 Millionen angelegt wurden und die medizinische Informationen enthalten, die sowohl von Pflegekräften als auch von Patienten eingesehen werden können. Im September 2023 wurden nicht weniger als 45.700 Online-Abfragen von in DSPs enthaltenen Daten registriert.

 

Finden Sie unsere News auf Instagram