Das Ende der Jungfräulichkeitsbescheinigung
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 14/01/2025 um 17:01
Der Koalitionsvertrag hatte bereits die Absicht der CSV-DP-Mehrheit signalisiert, die Jungfräulichkeitsbescheinigung abzuschaffen. Im vergangenen Frühjahr hatte die Debatte in der Abgeordnetenkammer im Anschluss an die Petition 2755 diese Absicht bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2025 hat die luxemburgische Regierung nun einen weiteren Schritt in diese Richtung getan. So hat die Regierung beschlossen, einen Gesetzesentwurf gegen diesen Akt einzureichen, der als „eine Praxis, die gegen die Menschenwürde verstößt“, betrachtet wird.
In den kommenden Monaten wird Luxemburg in die Liste der Staaten aufgenommen, in denen es Gesundheitsfachkräften verboten ist, eine Untersuchung durchzuführen und ein Dokument auszustellen, das bestätigt, dass eine Frau noch nie Geschlechtsverkehr hatte. Bisher bestand im Großherzogtum ein Rechtsvakuum zu dieser Frage.
In Frankreich wurde eine solche Maßnahme bereits 2021 ergriffen. In Paris wurde ein Gesetz verabschiedet, das den Arzt mit einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 15.000 Euro bestrafen kann. In Belgien begnügt man sich seit 2019 mit einer Empfehlung der Ärztekammer. Regelmäßig werden die Politiker jedoch auf die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung im Königreich angesprochen.
Abtreibung: Ende der Bedenkzeit
Für das Großherzogtum hat die Justizministerin noch nicht bekannt gegeben, wie hoch das Strafmaß sein wird. Elisabeth Margue hat jedoch bereits angekündigt, dass bei den Strafen „erschwerende Umstände für Fälle gelten, in denen die Opfer minderjährig sind oder Familienmitglieder Verantwortung tragen“.
Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung werden ebenfalls überarbeitet, um ein Verbot der Aufforderung oder Nötigung einer Person zur Hymenoplastik einzuführen. Dabei handelt es sich um einen chirurgischen Eingriff zur Wiederherstellung des weiblichen Hymens (der meist im Vorfeld einer muslimisch-religiösen Hochzeit verlangt oder erzwungen wird).
Für die Gesundheitsministerin Martine Deprez war dieser chirurgische Eingriff eine Praxis, die „gegen die Würde und die Autonomie der Frauen“ verstößt. Martine Deprez ist, wie viele andere Frauen und Männer auch, zufrieden mit der Einführung dieses Textes, der „die Integrität der Frauen schützt und ihnen die Freiheit garantiert, für sich selbst zu entscheiden“.
Schließlich wird die luxemburgische Regierung in Kürze in einem Gesetzentwurf die Abschaffung der Bedenkzeit vorsehen, die bislang für Patientinnen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, vorgeschrieben war. Bisher mussten Ärzte zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch eine dreitägige Bedenkzeit einhalten.
Für die beiden Justiz- und Gesundheitsminister zielt diese Maßnahme darauf ab, „die Entscheidungen der Frauen zu respektieren, emotionalen Stress zu reduzieren und ihre Autonomie zu stärken“. Im Jahr 2023 werden in Luxemburg fast 800 Mädchen oder Frauen wegen einer ungewollten oder gesundheitsgefährdenden Schwangerschaft Zugang zu einer Abtreibung haben.
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