Ausnahmen vom Handyverbot in der Schule
Veröffentlicht
von
Patrick Jacquemot
am 28/10/2024 um 12:10
Der luxemburgische Bildungsminister hatte es Anfang September angekündigt, der Premierminister hat es nun bestätigt: Die „Unklarheit“, die mit dem Gebrauch von Mobiltelefonen in der Schule oder im Gymnasium verbunden war, wird bald aufgelöst. Die letzte Version des Textes, der den Schülern ihre Mobiltelefone verbietet, wurde gerade vom Regierungsrat verabschiedet. Nach Minister Claude Meisch war es Luc Frieden, der für die neuen Regeln warb. Der Premierminister betonte, dass die Philosophie der Maßnahme darin bestehe, „ den übermäßigen digitalen Konsum zu bremsen (…) und nicht die Jugendlichen zu bestrafen “.
Es kommt allerdings nicht in Frage, bis zum nächsten Schuljahr 2025 zu warten, um die neu verabschiedete großherzogliche Verordnung anzuwenden. Sobald der Unterricht an Ostern 2025 wieder beginnt, müssen sich alle Schulen im Großherzogtum (und damit auch die Schüler) an die neuen Einschränkungen halten, die je nach Schulstufe variieren.
In der Grundschule ist die Benutzung des Telefons auf dem Schulgelände verboten.
Für die Sekundarstufe wurde eine gewisse Flexibilität vereinbart, da Jungen und Mädchen während der Unterrichtszeit verpflichtet sind, ihre Geräte auszuschalten und sich sogar davon zu trennen. In der Verwaltungssprache heißt das: „während des Unterrichts eine physische Distanz wahren“.
Schließfächer, Kisten, Taschen: Jeder Schulleiter wird die beste Lösung finden, um die Handys einzusammeln und sie an ihre Besitzer zurückzugeben. Die Oberschulen müssen dem Ministerium bis Pfingsten die gewählte Lösung vorlegen.
📲Drei Tage der offenen Tür
Mit dieser Maßnahme will die Regierung „ dafür sorgen, dass das reale Leben wieder mehr Raum einnimmt, dass es mehr Verbindungen zwischen den Mitschülern und den Lehrern gibt “, wie Luc Frieden es ausdrückte. Der Premierminister ermutigt übrigens sowohl die jüngeren als auch die älteren Generationen, „sich aus der virtuellen Welt zurückzuziehen“.
Claude Meisch hatte zu Beginn des letzten Schuljahres noch deutlichere Worte gefunden: „Die Auswirkungen der exzessiven Nutzung von Smartphones und sozialen Medien auf unsere Kinder beunruhigen mich. Außerdem ist die Zeit, die man mit dem Blick auf das Smartphone verbringt, oft verlorene Zeit. Zeit, die dann für andere Aktivitäten fehlt, die für die gesunde Entwicklung von Kindern unerlässlich sind“.
Es versteht sich von selbst, dass mobile elektronische Geräte unter bestimmten Umständen während der Schulzeit in Betrieb genommen werden dürfen. In erster Linie „zu pädagogischen Zwecken“, aber auch für Kinder, deren Mobiltelefon auch eine medizinische Fernüberwachung ermöglicht.
Die Verordnung sieht auch eine Ausnahme für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf vor, für die die Nutzung eines Mobiltelefons für den Zugang zum Lernen unerlässlich ist.
Um einen Kommentar zu hinterlassen loggen Sie sich bitte ein oder registrieren Sie sich.