Die Direktion für Verbraucherschutz führte eine umfassende Untersuchung der Preisauszeichnung in der Luxusgüterbranche durch. 62 Betriebe wurden zwischen April und November landesweit überprüft.

Die Ergebnisse waren eindeutig. Viele der überprüften Geschäfte, insbesondere im Luxusbereich, zeigten die Preise nicht deutlich an. In Bezug auf Dienstleistungen in Juweliergeschäften, z. B. das Auswechseln einer Batterie, war die Feststellung die gleiche, es gab keine Preisangabe.

Wir haben die Direktion für Verbraucherschutz kontaktiert, die uns sagte, sie könne verstehen, dass es manchmal schwierig sei, die Preise für bestimmte Produkte deutlich anzugeben. “Es ist nicht immer einfach, zum Beispiel einen Ring mit einem Preisschild zu versehen. Es ist ein kleiner Gegenstand. Man kann immer einen Platz im Schaufenster finden, z. B. ein zusammenfassendes Etikett in einer Ecke des Schaufensters”. Sie fügt jedoch hinzu, dass es wichtig ist, sich an das Gesetz zu halten. Dies liegt im Interesse der Verbraucher, die so vor dem Kauf die Preise vergleichen können. Die Schutzdirektion möchte eher einen kooperativen Ansatz mit den Geschäften als einen repressiven.

Aus diesem Grund hat die Direktion für Verbraucherschutz einen “Leitfaden für Gewerbetreibende” herausgegeben, der in mehreren Sprachen verfügbar ist und kostenloses Informationsmaterial für Gewerbetreibende enthält, das ihnen die Umsetzung des Kodex erleichtern soll.

Bußgelder zwischen 25 und 2.000 Euro

Bisher wurden also noch keine Geschäfte bestraft. Derzeit werden jedoch neue Kontrollen von Beamten der Kriminalpolizei und/oder der Polizei in Geschäften durchgeführt, in denen die Preisauszeichnung nicht den Vorschriften entspricht. Gemäß Artikel L. 112-9 des Verbrauchergesetzbuchs können bei Nichteinhaltung der Vorschriften zur Preisangabe von den Beamten der großherzoglichen Polizei gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden. Es können auch Strafverfahren eingeleitet werden, bei denen Bußgelder zwischen 25 und 1.000 Euro (unter bestimmten Bedingungen sogar 2.000 Euro) verhängt werden können.

In diesem Zusammenhang betonte Martine Hansen, Ministerin für Verbraucherschutz: “Wir sind uns bewusst, dass eine dem Verbrauchergesetzbuch entsprechende Preisauszeichnung nicht immer einfach ist, insbesondere im Bereich der großen Luxusgüter. Aber es gibt Lösungen, und ich freue mich daher, dass unsere Beamten bei den Kontrollen den Händlern konkrete Maßnahmen vorschlagen, um die Einhaltung des Kodex zu gewährleisten. Ich bin davon überzeugt, dass der beste Verbündete beim Schutz der Verbraucherrechte die enge Zusammenarbeit mit den Gewerbetreibenden ist, die ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbaut und Transparenz in den Mittelpunkt stellt”.

 

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