Es ist beschlossene Sache: Im Großherzogtum werden die Polizisten mit “Fußgängerkameras” ausgestattet. Die “Body-Cams”, die der Berufsstand schon lange gefordert hatte, da dieses Werkzeug “zum Schutz der Beamten und der Bürger” immer unverzichtbarer wird, wie ein Abgeordneter bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs des Ministers für Innere Sicherheit, Henri Kox, betonte.

Denn dies ist nicht einfach nur ein weiteres Stück in der Ausrüstung der Beamten, die Luxemburg nun zulässt. Vielmehr wird diese Ausrüstung als Mittel gesehen, um schlechtes Verhalten zu kriminalisieren oder zu diskriminieren: sei es das Verhalten eines Beamten bei einem Einsatz, der den Rahmen des Gesetzes überschreitet, oder das Verhalten einer Privatperson, die inakzeptable Gesten oder Äußerungen macht.

Für das Budget wurde eine Ausgabe von 6 Millionen Euro über fünf Jahre bestätigt. Hingegen wurde kein Datum für die tatsächliche Einführung der individuellen Kameras genannt. Die Ausschreibung ist noch nicht erfolgt (man spricht von 2025). Das Ziel bleibt jedoch, rund 1.700 Beamte mit Video- und Tonsensoren auszustatten.

Bilder unter Bewachung

Nach “luxemburgischer Art” soll die erste Aufgabe dieser Kameras zunächst darin bestehen, “gewalttätige oder gefährliche Situationen zu verhindern oder zu entschärfen”. Wenn das Objektiv auf den Oberkörper des Beamten gerichtet ist, sollten die Täter kooperativer und vor allem weniger aggressiv gegenüber den Polizisten werden, die immer häufiger Opfer von Beleidigungen und schlechten Gesten werden. Gleichzeitig wird die Tatsache, dass sie registriert werden, die Beamten zu der notwendigen Zurückhaltung bewegen, die ihrer Funktion angemessen ist.

Es ist jedoch klar, dass das Gerät auch dazu dient, “alle unangemessenen Handlungen zu dokumentieren”. Die Bilder der Einsätze müssen 28 Tage lang aufbewahrt werden (länger, wenn eine Untersuchung dies erfordert). Jeder kann dann auf die Bilder zugreifen, wobei der Zugang natürlich gesetzlich beschränkt ist, um Missbrauch zu verhindern.

Die Ton- und Bildaufnahmen können somit Richtern, Ermittlern und Anwälten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Dasselbe gilt für die Generalinspektion der luxemburgischen Polizei. Die Aufnahmen der Fußgängerkameras können eine Anklage oder eine Verteidigung ergänzen, ebenso wie die Bilder, die von Zeugen in bestimmten Fällen beschlagnahmt wurden.

Bei einem Einsatz im privaten Bereich muss der Polizist die Anwesenden darüber informieren, dass er seine Body-Cam einschaltet, es sei denn, es handelt sich um eine unmittelbare Gefahr, so das neue Gesetz. Die Kamera darf nur dann eingeschaltet werden, wenn eine Straftat festgestellt wurde (auf frischer Tat) oder im Begriff ist, begangen zu werden.

Es sei darauf hingewiesen, dass 🇫🇷 in Frankreich oder 🇧🇪 Belgien Stadtpolizisten berechtigt sind, solche Geräte zu tragen. Das letzte nahe liegende Beispiel ist die Vereinbarung, die für die Beamten der Polizeizone Gaume getroffen wurde. Für die “Pescherten” in Luxemburg ist dies noch nicht der Fall. 🇩🇪 In Deutschland wurde in einigen Bundesländern sogar den Feuerwehrleuten erlaubt, diese Geräte zu verwenden, um ihre Einsätze sicherer zu gestalten…

 

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