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Forum / Steuerchat vom 22.November 2018

Steuerfrage 450€ in D  

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Josy65
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6 Jahren  ago  

Hallo! Wegen Widersprüchlicher Infos hier die Frage:

Arbeite 50% als Inf in Lux. Verheiratet Steuerklasse 2. Mein Mann ist selbständig mit geringer Privatentnahme

Um aus der Intensivmedizin nicht gänzlich raus zu kommen würde ich gern auf 450€ Basis da arbeiten. Was hätte ich steuertechnisch zu erwarten?

Vielen Dank!

 


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vlp
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6 Jahren  ago  

zusätzliche Einkommen werden das durchschnittliche welteinkommen steuersatz grösser machen. 450 X 12 wird jedoch keinen zu hohen Einfluss haben.


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Josy65
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6 Jahren  ago  

Was bedeutet das konkret? Ich bin mit 6,58% eingestuft. Es würden ca 375 € zu meinem Brutto ohne Zuschläge 3128€  dazu kommen. 

 


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vlp
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6 Jahren  ago  

kann ich nur beantworten in kenntnis aller ihrer Einkünfte


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6 Jahren  ago  

Grundsätzlich gehen die Minijobs mit ihren Regeln im Sozialversicherungsrecht nicht 1 zu 1 für Grenzgäner.

Bei deinem Halbtagsjob ist folgendes zu beachten.

Sofern der Mini Job >=25% von deinem Brutto oder deiner Arbeitszeit ausmacht bist du zu 100% in Deutschland Steuer,- und Sozialversicherungspflichtig. Damit hast du keine Teilnahme am Luxemburger System mehr.

Macht der Mini-Job <25% aus liegt die Sozialversicherungspflicht deines deutschen Mini-Job bei Luxemburg. Der Mini-Job wird aber in Deutschland nicht mit dem Pausch-Betrag versteuert, sondern mit dem deutschen Steuersatz der sich aus deinem Welteinkommen (Summe Deutschland und Luxemburg) versteuert. Zusätzlich führt der Mini-Job zu der gesetztlichen Auflage das jedes Jahr zwingend eine Steuererklärung gemacht werden muss.


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Josy65
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6 Jahren  ago  

Hmm    eine Steuererkärung muss ich wegen Steuerklasse 2 eh machen.   

Is mir zu hoxh. Ich versteh es nicht .   Dennoch Danke ?


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6 Jahren  ago  

Wegen der 2 musst du eine Erklärung in Luxemburg machen und wegen dem Minijob eine in Deutschland. Wie gesagt ist beides ein muss.


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Josy65
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6 Jahren  ago  

Ok....   dann lass ich es ( schweren Herzens.....   nicht wegen des Geldes?)

Danke!


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6 Jahren  ago  

Hier übrigens als Zitat der Beitrag von Hr Wonnebauer.

"

Grenzgänger und Minijob - neue Entwicklungen

Minijobs für Grenzgänger haben es in sich. Sie haben so komplizierte Folgen, dass es für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer die Konsequenz haben kann, dass man den Vertrag erst gar nicht abschliesst.

Wegen der EU-Richtlinie zur Sozialversicherung gilt zum einen: Wenn der Minijob 25 Prozent der Arbeitszeit überschreitet, fällt der Grenzgänger aus der luxemburgischen Sozialversicherung. Das will schon mal niemand.

Wenn der Minijob hingegen 25 Prozent der Gesamtarbeitszeit unterschreitet, muss die Sozialversicherung in Luxemburg gezahlt werden. Das wird den Grenzgänger einerseits freuen, denn er kann mit einem Job in Deutschland sogar in die luxemburger Rentenkasse einzahlen.

Andererseits verliert der Minijob seine Qualität als Minijob mit der Folge, dass die volle Besteuerung eintritt. Denn der Minijob ist vom Grundsatz ein sozialversicherungsfreier Job. Wenn aber die Kombination mit dem Grenzgängertum eintritt, ändert sich diese Qualität. Der Minijob verwandelt sich sozusagen dadurch in einen normalen sozialversicherungspflichtigen Job.

Die Einkünfte müssen demnach ganz normal besteuert werden. Welche Folgen das hat, muss individuell berechnet werden.

Für den einen kann dies ein Fluch sein, für den anderen ein Segen. "