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Forum / Steuern und Finanzen

Zweitwohnsitz in Lux oder Deutschland?  

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SAX01
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13 Jahren  ago  

Ich beabsichtige in Lux einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen. Meine Frau wird weiterhin in D arbeiten. Da unser Hauptwohnsitz zu weit zum täglichen Pendeln entfernt ist möchte ich eine Zweitwohnung in Lux bzw. D (Raum Trier) nehmen.

Wie sieht das steuerlich aus? Nach deutschem Steuerrecht kann ich sowohl die Zweitwohnung als auch die Fahrten geltend machen. Gilt das auch wenn mein Gehalt vollständig in Lux versteuert wird?

Gibt es eine Möglichkeit im Lux-Steuerrecht diese Kosten geltend zu machen? Wenn ja, was kann ich genau absetzen und was sind die Voraussetzungen für den Zweitwohnsitz?

Welche Variante wäre die steuerlich attraktivere?

Gruß

SAX01


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Den Begriff Zweitwohnsitz gibt es nicht grenzüberschreitend. Du wohnst entweder in L oder in D oder in beiden. Somit kannst du auch keine Kosten des einen Wohnsitzes in dem anderen Land geltend machen


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SAX01
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13 Jahren  ago  

Wenn ich zum Beispiel einen zweiten Wohnsitz bei Trier nehme, in Lux arbeite, mein Hauptwohnsitz aber bei meiner Frau irgendwo anders in D liegt. Somit befinden siche beide Wohnsitze in D und ich müßte das doch steuerlich geltent machen können. Zwar wird mein Einkommen in Lux versteuert, aber über die gemeinsame Steuererklärung mit meiner Frau profitiert D ja dann auch.

Sehe ich das richtig?


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Vera79
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13 Jahren  ago  

Wie immer hilft der überragende www.guichet.lu:

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/propriete-bien-immobilier/detention-terrain-bien-immobilier/declarer-residence-principale-secondaire/cas-figure-non-resident-lux/index.html?highlight=Zweitwohnsitz

Eine tolle Seite mit ALLEN Infos die man braucht --- wenn man nur sucht...


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

In dem Artikel aus dem Guichet geht es um 'propriété immobilière' also Wohnbesitz im Land, nicht um eine Wohnung zur Miete glaube ich


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SAX01
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13 Jahren  ago  

Ich glaube auch nicht das der link auf mich zu trifft. 😥

Meiner Meinung nach kann ich die Zweitwohnung nur in Deutschland geltend machen. Wenn ich in Deutschland arbeiten würde kein Problem. Ich weiß nur nicht ob ich Sie auch absetzen kann, wenn ich in Lux arbeite. Eine deutsche Steuerklärung muß ich wegen meiner Frau ja auf jedenfall machen.


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Hanna1
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13 Jahren  ago  

Bist Du Dir sicher, dass Du als Grenzgänger gesehen wirst (und demnach in Lux. besteuert), wenn Dein Erstwohnsitz sehr weit weg liegt von der Grenze? Da müsstest Du Dich kundig machen, ob der Zweitwohnsitz in Trier für diese Frage relevant ist. Wenn nicht - und Du würdest komplett in D besteuert - bringt Dir auch die Anrechnung der 2. Wohnung nix, denn dann zahlst Du einfach grundsätzlich mehr Steuern...


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mimsafreddi1
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13 Jahren  ago  

Auch wenn's noch so bloed klingt, Hanna liegt da vermutlich richtig. Wenn Deine Familie im Ruhrgebiet wohnt und Du jedes WE pendelst, wird Dein steuerlicher Wohnsitz im RG sein und Du musst in D versteuern. So hab ich es letzt in einer PwC Schulung gehoert. Bin allerdings kein Experte. Wuerde da einen Steuerberater zu rate ziehen. LG


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SteuerPerle
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13 Jahren  ago  

Die Zweitwohnsitzsteuer, Miete etc einer sog. doppelten Haushaltsführung kann man nur in D geltend machen (z.B. um die Progression zu senken). In L kann man diese Kosten nicht absetzen. "Grenzgänger" ist in Verbindung D - L sowieso kein steuerlicher Begriff, darum ist es egal wo der erste Wohnsitz liegt. In D ist eigentlich immer die Progression dran, wenn noch andere Einkünfte vorhanden sind. www.SteuerPerle.de


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SAX01
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13 Jahren  ago  

Jetzt habt Ihr mich aber schon ein wenig verunsichert...

Mein Hauptwohnsitz liegt der Nähe von Frankfurt. Das sind bis zur Lux Grenze ca. 200km. Ich dachte das ich immer in Lux mein Einkommen versteuern muß, wenn ich dort arbeite. Ist der Hauptwohnsitz dafür entscheidend? Da ich nicht jeden Tag pendeln will wollte ich mir einen Zweitwohnsitz in Trier zulegen. Reicht dieser denn nicht um als Grenzgänger zu gelten?


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Hanna1
128 Messages

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13 Jahren  ago  

Ja, der Wohnsitz ist in der Tat entscheidend für die Frage der Versteuerung des Einkommens, bzw. für die Frage, ob man als Grenzgänger zählt oder nicht. Der Begriff "Grenzgänger" ist rechtlich definiert. Da müsstest Du Dich mal kundig machen (habe leider auch keine ultimative Internetadresse...), wie die genaue Definition aussieht, bzw. ob ein Zweitwohnsitz auch zählt.


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Travelman
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13 Jahren  ago  

Wichtig ist, wo Du Deine Arbeit leistet. Gemàss dem DBA wird das Gehalt in dem Land versteuert, in dem die Arbeit erbracht wird. Wenn also die Tàtlgkeit zu 100% in L erbracht wird, wird auch das Gehalt zu 100% in L versteuert. Daher ist es völlig egal wo der Wohnsitz in D ist. Bitte nicht mit den Grenzgängerregelungen D-F oder D-CH verwecheln.


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SAX01
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13 Jahren  ago  

Danke allen für Ihre Unterstützung

:bigsmile:


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chicka
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13 Jahren  ago  

Als Grenzgänger gilt, wer in der Regel täglich von D nach L fährt - und wieder zurück. Es ist völlig egal, wo der Erst- oder Zweitwohnsitz ist - solange er in Deutschland ist.

Unabhängig davon werden aber Grenzgänger genauso versteuert, wie ihre Kollegen, die in Luxemburg wohnen - solange sie ihrer Arbeit in Luxemburg nachgehen.