Ich beabsichtige in Lux einer abhängigen Beschäftigung nachzugehen. Meine Frau wird weiterhin in D arbeiten. Da unser Hauptwohnsitz zu weit zum täglichen Pendeln entfernt ist möchte ich eine Zweitwohnung in Lux bzw. D (Raum Trier) nehmen.
Wie sieht das steuerlich aus? Nach deutschem Steuerrecht kann ich sowohl die Zweitwohnung als auch die Fahrten geltend machen. Gilt das auch wenn mein Gehalt vollständig in Lux versteuert wird?
Gibt es eine Möglichkeit im Lux-Steuerrecht diese Kosten geltend zu machen? Wenn ja, was kann ich genau absetzen und was sind die Voraussetzungen für den Zweitwohnsitz?
Welche Variante wäre die steuerlich attraktivere?
Gruß
SAX01