Hallo,
Ein Arbeitnehmer, der mehrere Arbeitgeber hat, muss bei jedem von ihnen eine Lohnsteuerkarte abgeben. Die Hauptlohnsteuerkarte bekommt der Arbeitgeber, der voraussichtlich die höchste und regelmäßigste Vergütung (Hauptvergütung) zahlt. Die anderen Arbeitgeber erhalten eine zusätzliche Lohnsteuerkarte. Die zusätzlichen Lohnsteuerkarten sind durch die Bezeichnung 2., 3., usw. Lohnsteuerkarte sowie durch die Eintragung eines festen Steuersatzes (z.B. Steuerklasse 1: 30 %, Steuerklasse 1A: 18 %, Steuerklasse 2: 12 %) gekennzeichnet.
Bei der Pauschalbesteuerung mit 12% auf der 2. Steuerkarte und Steuerklasse 2 kommt es allerdings in der Regel zu Nachzahlungen und der Festsetzung von Vorauszahlungen für dei kommenden Jahre.... Also schon mal vorsorgen...und vermutlich anfallende Nachzahlungsbeträge sparen... LG herbea