Hallo,
nach einer med. Reha, die die dt. Rentenversicherung übernommen hat (wird später wohl mit der lux. Rentenversicherung verrechent), muss ich nun 350 Euro (35 Tage x 10 Euro) zuzahlen.
Frage: gilt dies auch für Grenzgänger? Muss ich in der deutschen Rentenversicherung diesen Betrag zahlen, den sie ja dann auch der lux. Rentenversicherung weitergeben müsste?