Bei ausschließlicher Rente aus Luxemburg, ohne sonstige Einnahmen, muss man keine Steuererklärung abgeben, wenn man in Steuerklasse 1 ist und auch bleiben möchte!
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Der Rechner der CSL macht es sich meines Erachtens zu einfach. Ich bin nicht der Meinung, dass die 5 höchsten Einkommen aus den Mitteilungen der CCSS ablesbar sind. Für die Rentenberechnung werden die Einkommen ja auch „normiert“, d.h. durch den Index des Jahres geteilt und auf Basis 1984 gebracht. Nur diese Beträge kann man dann vergleichen und dann mit den heutigen Werten (Index, Aufwertungsfaktor) hochrechnen. Auch der Faktor aus Lux Pflichtjahren zu Gesamtpflichtzeiten ist nicht berücksichtigt. Der Rest ist dann einfache Subtraktion.
Wie oben schon gesagt, der von der CNAP mitgeteilte Wert für den Max. Zuverdienst berücksichtigt auch die L/D Aufteilung. Im Zweifel nach der Zustellung des Rentenbescheids nochmal nachrechnen lassen! Besonders dann, wenn zwischen vorläufiger Mitteilung und Bescheid sich Index/Faktoren geändert haben.