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Forum / Steuern und Finanzen

Zuverdienst bei frühzeitiger Rente ab 57/60 Jahren  

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Vera79
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8 Monaten  ago  

Hallo Zusammen,

Einer meiner MA will im November in die frühzeitige Rente vor 60 gehen würde aber gerne noch was bei mir dazuverdienen. Er hat die 40 Jahre voll und sein Rentenbescheid sagt jetzt folgendes:

"In der Anlage übermitteln wir Ihnen eine Schätzung der Höhe Ihrer Pension, mit Angabe des ungefähren monatlichen Bruttobetrags, den Sie als Lohnempfänger hinzuverdienen könnten, ohne dass Ihre Pension dadurch gekürzt würde. "

Und weiter, nach Angabe des Betrags:

"Sollte Ihre Beschäftigung als Lohnempfänger, welche Sie während des Bezugs einer vorzeitigen Alterspension vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausüben, Einkünfte einbringen die diesen Betrag überschreiten, wird Ihre Pension gekürzt."

Im GEGENSATZ dazu steht in der Broschüre der CNAP welche er vorliegen hat:

"Darf ich zu meiner Alterspension hinzuverdienen? Beziehen Sie eine Regelalterspension, können Sie  uneingeschränkt sowohl eine abhängige Beschäftigung  als auch eine selbständige Tätigkeit ausüben. Eine  Verdienstbeschränkung sieht das luxemburgische  Recht ab 65 Jahren nicht vor.  

Anders verhält es sich aber, wenn Sie eine vorzeitige Alterspension erhalten. Trifft Ihre vorzeitige Alterspension mit Löhnen oder Gehältern aus einer abhängigen  Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit zusammen,  darf Ihr Einkommen den Grenzbetrag von einem Drittel  des Bruttomindestlohnes (Mindestlohn ab 1. Januar  2022: 2256,95 Euro monatlich) nicht überschreiten. Übersteigt Ihr Einkommen diesen Betrag (2022:  752,32 Euro), wird Ihre vorzeitige Alterspension mindestens zur Hälfte gekürzt."

Hier ist sicherlich jemand der schon in dieser Situation ist und etwas mehr Licht auf diese unterschiedlichen Aussagen werfen kann. Danke dafür im Voraus, ich werde die Infos entsprechend weiterleiten.

 


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8 Monaten  ago  

Wo ist der Widerspruch in der Aussage? Das eine ist die Regel ab 65 und das andere die Regel bis 60.


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Vera79
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8 Monaten  ago  

@Info: und was gilt zwischen 60 und 65? Wir interpretieren den Rentenbescheid der CNAP dahingehend dass eben der Betrag "bis zu X" bis 65 ohne Einschränkungen dazuverdient werden darf. 


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8 Monaten  ago  

Dazwischen gibt es nochmals eine andere Regelung, die Broschüre der Cnap erklärt es eigentlich sehr gut👍


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FranzVonTalier124
Die Stadt der fliegenden Bücher | Zamonien | 119 Messages

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8 Monaten  ago  

Wenn ich das Alles hier so richtig verstehe besteht die Möglichkeit im Idealfall zwischen 57 und 65 , also 8 Jahre lang, mehr als 1/3 vom Mindestlohn auf die Rente draufzuverdienen?


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Fredde
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8 Monaten  ago  

Das steht hier: 

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail/pension/assurance-pension/retraite-pension-anticipee.html

Ausübung einer unselbstständigen/selbstständigen Tätigkeit

Wenn Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen, dürfen Sie eine bezahlte Erwerbstätigkeit ausüben. Ihre Rente unterliegt jedoch Antikumulierungsvorschriften, wenn sie mit einem Berufseinkommen kumuliert wird.

Als pensionierte Person unter 65 Jahren:

  • können Sie, wenn Sie eine unselbstständige Tätigkeit ausüben, ein Einkommen beziehen, das wenigerals ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, ohne dass Ihre Rente gekürzt oder entzogen wird;
  • können Sie, wenn Sie eine unselbstständige Tätigkeit ausüben, ein Einkommen beziehen, das mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, und Ihre Rente mit einem Gehalt kumulieren, vorausgesetzt dass der Gesamtbetrag eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet, die dem Durchschnitt der 5 höchsten beitragspflichtigen Jahresgehälter Ihrer Laufbahn entspricht. Wird diese Obergrenze überschritten, wird die Rente entsprechend gekürzt;
  • wird Ihre vorgezogene Pension, wenn Sie als Selbständiger über ein Einkommen verfügen, das pro Jahr mehr als ein Drittel des sozialen Mindestlohns beträgt, gestrichen.
Einkommen Höhe des Einkommens Auswirkungen der Antikumulierungsvorschriften der vorgezogenen Altersrente
Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit < 1/3 SML   Keine Kürzung
> 1/3 SML   Entzug
Einkommen aus einer unselbstständigen Tätigkeit < 1/3 SML   Keine Kürzung
> 1/3 SML und < D5E R + E < D5E Keine Kürzung
R + E > D5E Kürzung der Rente um den die Obergrenze überschreitenden Betrag
> D5E   Entzug

SML: sozialer MindestlohnR: RenteE: EinkommenD5E: Durchschnitt der 5 höchsten Löhne oder Einkommen im Versicherungsverlauf

Sobald Sie das Alter von 65 Jahren erreicht haben, unterliegt Ihre berufliche Tätigkeit keinen Antikumulierungsvorschriften mehr.


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8 Monaten  ago  

Bei dem Beispiel mit den höchsten 5 Jahre muss man nur beachten das es dazu 40 Jahre Arbeit in Luxemburg bedarf. Wer bei den 40 Jahren auch deutsche Rentenzeiten dabei hat verliert diesen Anteil beim dazu Verdienst.

bsp: Möglicher Zuverdienst 2000euro

20 Jahre Luxemburg und 20 Jahre Deutschland = 1000 Euro die man dazu verdienen kann.


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Vera79
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8 Monaten  ago  

@Info: Das war einer meiner Punkte: Berücksichtigt die CNAP in ihrem Rentenbescheid die Verteilung der Jahre LU / D bei der Berechnung des max. Zuverdiensts oder nicht? Ich denke ja da alle Informationen vorliegen aber bei Behörden weiss man da nie so genau ...


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Fredde
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8 Monaten  ago  

Das verstehe ich nicht.

Was hat das mit Einkommen in Deutschland zu tun? Die 5 höchsten Jahre sind doch einfach zu bestimmen. Daraus ergibt sich dann ein Einkommen was mit Rente und Zusatzeinkommen nicht überschritten werden darf ohne eine Kürzung der Rente.

Die Frage ist doch nur ob die Lux Verwaltung auch hohe Einkommen in DE oder anderswo mit einbezieht. Wenn die 5 höchsten aber in Luxemburg waren ist es doch einfach. Diese 5 Einkommen werden aufaddiert und durch 5 geteilt, und gut.


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8 Monaten  ago  

Weil nur wer 40 Jahre in Luxemburg einbezahlt hat die volle Grenze des Hinzuverdienst ausschöpfen kann. Für jedes Jahr das fehlt fällt halt ein vierzigstel weg.


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Fredde
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8 Monaten  ago  

Wo steht das denn?

 


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glxy123
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8 Monaten  ago  

Hallo, Zusatzfrage: Zählen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in D oder Zinseinnahmen usw. zu den rentenrelevanten Zuverdiensten? Kommt es im Einzelfall auf die Höhe an oder wirken sich diese in keinem Fall auf die  Höhe der vorzeitigen Rente aus?


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8 Monaten  ago  

Kein Plan wo es steht, dafür hatte ich meinen persönlichen Beratungstermin bei der cnap.


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Fredde
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8 Monaten  ago  

Bei der Sozialversicherung sollten sich diese Einnahmen nicht auswirken. Geht ja hier nicht um die Steuern

@Info: Die Aufteilung sieht für mich ein wenig merkwürdig aus vor allem da die Idee dieser Zuverdienstgrenze ja ist das man nicht mehr hat als vorher. Wäre schön wenn man da was geschrieben im Gesetz hätte. 


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8 Monaten  ago  

Findet man sicher auf der Seite der cnap, dürfte als Gesetzestext allerdings auf französisch sein. Oder ganz einfach selbst einen Beratungstermin bei der cnap machen.

Bei der Sozialversicherung macht sich die Sache halt schon bemerkbar wenn man in Deutschland was dazu verdient, in dem Fall gehen wie bei Bezug einer deutschen Rente KV und PV nach Deutschland rüber. Ist der Job jedoch in Luxemburg wird einmal pro Jahr die Rentenhöhe neu berechnet da man ja Rentenbeiträge abführt. Bei den Steuern führt es halt zum Progressionsvorbehalt, auch dito gleichzeitig deutsche Rente.