Hallo Toleranter,
anbei ein Text aus dem Netz:
Zwischen Frankreich, Deutschland, Luxemburg, Österreich und der Schweiz bestehen jeweils Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, in welchem Land Einkommensteuer von ausländischen Erwerbstätigen oder Erwerbstätigen mit Wohnsitz in einem der Partnerstaaten zu zahlen sind. Überwiegend decken sich die einzelnen Bestimmungen in allen Ländern.
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit werden die Steuern im jeweiligen Land der Arbeitsausübung gezahlt. Wenn Sie beispielsweise in Frankreich arbeiten, sind Sie auch in Frankreich steuerpflichtig, egal welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Hiervon gibt es jedoch einige Ausnahmen:
Hält sich ein Arbeitnehmer, der normalerweise seinen Wohnsitz in einem der anderen Partnerländer hat, insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres (F-D/CH, LUX-CH) [bzw. des betreffenden Kalenderjahres (LUX-D/AUT) oder „während eines 12 aufeinanderfolgende Monate nicht übersteigenden Zeitraumes“ (AUT-F)] in diesem anderen Land auf, so kann sein Einkommen auch in seinem Wohnsitzland besteuert werden. Als zusätzliche Bedingung darf der Betriebsausgabenaufwand seines Arbeitgebers nicht in diesem anderen Land anfallen (z.B. ausländische Betriebsstätte).
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit können allerdings grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, aus dem jene herrühren. Zu beachten sind auch Einkünfte aus Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Diesbezüglich können sich abweichende steuerliche Regelungen ergeben.
- Die hier gemachte Erklärung sagt relativ einfach - wenn ich keine 183 Tage in Lu voll bekomme verliert Lu die >50% Regel und ich werde in D steuerpflichtig.
Aber das Netz hat halt auch nicht immer Recht, daher würde ich mich über eine weitere Quelle zu dem Thema freuen.
Zu dem Elterngeld:
Fakt bei dem o.g. Beispiel ist das über einen Zeitraum von 6 Monaten ein Einkommen in D erzielt wird - somit scheint für mich die simple Regel zu greifen "wer Einkommen in D hat ist schnell in der Falle der vollständigen Versteuerung"