Hallo,
ich habe meinen Arbeitsvertrag in Luxemburg beendet und arbeite nun bis auf weiteres wieder in Deutschland.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen, worin es um die Zusatzrentenversicherung (art 110) geht, die mir mein Arbeitgeber vor Jahren angeboten hatte und in die ich seit Anfang 2009 jeden Monat 100 meines Gehaltes eingezahlt habe. Das Geld wurde direkt vom Brutto auf dem Gehaltszettel abgezogen.
Nun ist es so, dass ich wählen soll, ob 1. ich meine "Anwartschaften" in eine Ruhegeldversicherung umwandeln will, 2. das ganze in eine Zusatzrentenversicherung bei einem anderen luxemburgischen Arbeitgeber überführen will oder 3. mir meine "Baranwartschaften" auszahlen lassen möchte falls ich im Ausland arbeite.
Da ich wie gesagt nun in Deutschland arbeite, muss ich mich nun zwischen 1. und 3. entscheiden, wo bei ich nicht ausschließen kann, irgendwann auch mal wieder in Luxemburg zu arbeiten.
Nun zu meinen Fragen an jene, die diese Zusatzrentenversicherungsform kennen und wissen, was man am besten in so einem Fall macht.
- Wenn ich mir diese "Baranwartschaften" auszahlen lasse, bekomme ich dann mein gesamtes eingezahltes Kapital zurück, also 100 € x die eingezahlten Monate?
- Das müsste doch dann eigentlich nachversteuert werden, oder? Denn es wurde ja vom Brutto vor der Besteuerung abgezogen.
- Was ist günstiger: auszahlen lassen oder es in so eine Ruhegeldversicherung umwandeln?
- 4. War jemand von euch schon einmal in der gleichen Situation? Was habt ihr gewählt und warum?