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Forum / Steuern und Finanzen

Zinsumwandlung aus Lux steuerplichtig in Deutschland  

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cw193
13 Messages

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7 Jahren  ago  

Hi alle,

jetzt hat's mich mal selbst erwischt, bräuchte mal die Hilfe der Expeten hier.

Heute habe ich meinen deutschen EkSt-Bescheid erhalten und der Bearbeiter hat mir unter anderem die 3000 EUR (Haus-Darlehenszinsen) Zinsumwandlung auf den Bonus, den die Firma gewaehrt, als Einkommen in Deutschland angerechnet.

Die sind als Autres Exemptions mit 3000 EUR aufgefuehrt. Der Trierer Bearbeiter im FA schreibt nun, da ich nicht nachgewiesen habe, was das ist und ob Luxemburg hier auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat, besteuert er mir die 3000 EUR in Deutschland. In der luxemburger Steuererklärung muss ich die ja aber auch mit angeben, und die werden dann ja beim Absetzen der Schuldzinsen auch wieder abgezogen, und damit wenn auch nicht versteuert, zumindest angerechnet. Blöd nur dass ich den deutschen EkSt-Bescheid brauche um in Luxemburg meinen EkSt-Bescheid zu bekommen... Da beißt sich die Katze ja in den Schwanz.

Weiß jemand hier (@info vielleicht? 🙂 ) ob die diese Umwandlung wirklich besteuern duerfen?

Danke & Gruß


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

@cw193 zum Verfahren: In Deutschland Einspruch einlegen, Bescheid in LU einreichen (mit Begründung Einspruch) dann macht LU den Bescheid, den Du dann in D zur Erledigung des Einspruchs einreichen kannst. Zum Inhalt kann ich leider nichts sagen Anmerkung: Auch eine Besteuerung mit "Null" in LU ist eine Wahrnehmung des Besteuerungsrechtes durch LU. Es gibt immer wieder FA Beamte, die behaupten bei Steuersatz "Null" hätte LU auf sein Besteuerungsrecht verzichtet und deshalb habe D das Besteuerungsrecht.


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major.tom
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6 Jahren  ago  

Bei uns in der Firma wird gerade wieder Interest Subsidies / bonification dínterets angeboten. Wenn ich das hier oben lese, macht es dann im Einzuggebiet des FA Trier noch Sinn den Abzug zu beantragen oder schießt man sich dann ins eigene Knie, wenn der Zinszuschuss dann in Deutschland versteuert wird? Würde mich riesig freuen, wenn jemand berichten könnte, wie die Geschichte oben weiter gegangen ist oder was bezüglich dieser Fragestellung nun der aktuelle Stand der Dinge beim FA Trier ist? Zuletzt, macht es einen Unterschied beim Jahres-Netto-Gehalt, ob ich den Abzug unterjährig beim Arbeitgeber beantrage oder wenn zusammenveranlagt im Nachgang in der Steuererklärung? Danke für Eure Einschätzung und alles Gute!


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Fredde
366 Messages

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6 Jahren  ago  

Ich gebe den Zinsbonus seit ca. 10 Jahren bei meiner DE Steuererklärung als solchen an und der wurde noch nie in DE versteuert. In meiner Lohnaufteilung taucht der Punkt Zinsbonus allerdings auch als separater Posten auf  und wird direkt der Versteuerung in Lux zugeordnet. Der Bonus wird dann inLux mit 0% versteuert.

Es gab auch noch nie irgendwelchen Frage dazu. 


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info
3731 Messages

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6 Jahren  ago  

1. Gegen den Bescheid aus D Einspruch einlegen.

2. Beim Finanzam schriftlich eine rechtsverbindliche Aussage zum Thema anfragen.

 


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major.tom
4 Messages

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6 Jahren  ago  

@Info

Macht es einen Unterschied beim Jahres-Netto-Gehalt, ob ich den Abzug unterjährig beim Arbeitgeber beantrage oder im Nachgang in der Steuererklärung als gemeinsamveranlagtes Ehepaar angebe? Danke für die Einschätzung vorab


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LuxusFux
354 Messages

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6 Jahren  ago  

die Zinssubvention kannst du nicht über die Erklärung erreichen, das geht nur über den AG. die Absetzmöglichkeit über die Erklärung geht sogar noch zusätzlich, hat aber einen geringeren Effekt, da sie nicht das zu versteuernde Einkommen reduziert.


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adastra
85 Messages

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6 Jahren  ago  

Früher wurde der Zinsbonus bei mir in D auch nicht besteuert, aber seit das FA jeden Cent eintreibt, den es kriegen kann, ist das seit 3 Jahren der Fall.

Im Prinzip ist das nach meinem Verständnis nicht korrekt, weil es sich dem Wesen nach um Einkommen aus nicht-selbständiger Arbeit handelt. Aber es wir auf der Lohnbescheinigung leider nicht so ausgewiesen (daher sieht man dort die "Umwandlung" vom Gehalts-Bonus zum Zins-Bonus nicht). Auf der Bescheiningung sieht das daher offenbar fürs FA nach einem steuerfreien sonstigen Einkommen aus und wird fröhlich versteuert. Das ist natürlich sehr ärgerlic, wenn man andere in D zu versteuernde Einkommen hat und über den Freibetrag kommt. 🙁


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Saar74
76 Messages

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6 Jahren  ago  

Ehrlich gesagt habe ich noch nicht verstanden, warum keine Besteuerung in Deutschland von den 3000€ erfolgen soll?

Die 3000€ sind doch nur in Lux steuerfrei und daher seperat auf der Jahresbescheinigung ausgewiesen oder nicht?

Bei uns geht das mit dem Bonus wie folgt: Es werden 8000€ Bonus brutto gezahlt, davon werden 3000€ als steuerfrei ausgezahlt und 5000€ voll versteuert in Lux.

Dennoch sind in Deutschland die 8000€ steurpflichtig, weil die gewährte Befreiung in Deutschland nicht bekannt ist.

 

 

 


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

Ich denke, es Bedarf einer Klärung zwischen BONUS, ZINSSUBVENTION etc.

Was CW193 m.E. meint ist:

Der Arbeitgeber zahlt einen BONUS, Betrag irrelvant.

Diese Art der "BONUS-Zahlung" kann/darf Steuerfrei ausgezahlt werden, sofern der Arbeitnehmer

dem Arbeitgeber nachweist, in entsprechende Höhe Zinsen auf seine Immobilie gezahlt zu haben => daher der Begriff "Zinssubventionierung".

Grundvoraussetzung ist, wie LuxusFux bereits anmerkte, das der AG dem MA dies überhaupt vertraglich angeboten hat - einen generellen Anspruch besteht nicht!

Stellt sich bei Abgabe der Steuererklärung in LUX heraus, dass sich der Betrag zwischen BONUSHÖHE und nachgewiesenen Zinsen nicht deckt, wird der verbleibende Betrag ganz normal als klassischer Bonus besteuert ...

Was nun das deutsche Finanzamt letztendlich damit macht ...


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Kurtis
229 Messages

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6 Jahren  ago  

der Zinssub-Betrag ist übrigens auf 3.000 pro Person limitiert