Hallo,
noch immer gibt es widersprüchliche Aussagen, ob nun Zinserträge in der lux. Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen. Hat jemand 100% verlässliche Quellen?!
Auf der Webseite von Steuerberater Wonnebauer findet man z.B. die nach meiner Interpretation widersprüchlichen oder zumindest missverständlichen Aussagen:
Wie rechnet Luxemburg den Progressionsvorbehalt? Grenzgänger, die wie Ansässige behandelt werden wollen, müssen 90% ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Gemeint sind die beruflichen Einkünfte, also nicht Vermietung und Kapitaleinkünfte. Bei der Berechnung des Steuersatzes gelten jedoch wieder andere Regeln: Hier werden alle Einkünfte eingesetzt, die nach lux. Recht auch ein Ansässiger versteuern müßte. Dazu zählen auch die Vermietungseinkünfte. Nicht gemeint sind in diesem Falle die Kapitaleinkünfte, da diese in L durch eine Abgeltungssteuer besteuert werden. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationsgewinne) sind jedoch anzugeben. Diese bilden in L eine eigene Einkunftsart. So war es auch bis 2008 in D. Ab 2009 zählen die Spekulationsgewinne zu den Kapitaleinkünften.
Deutsche Kapitaleinkünfte in lux. Steuererklärung angeben?
Müssen Kapitaleinkünfte aus Deutschland nun in der luxemburger Steuererklärung angegeben werden? In dem neuen Steuerformular auf der Seite 9 wurde für das Jahr 2009 eine neue Zeile eingefügt. Grenzgänger sollen hier ihre deutschen Kapitaleinkünfte eintragen. Welche Bedeutung hat dies? Nach Artikel 157ter können Grenzgänger wie Ansässige steuerlich behandelt werden, wenn sie mindestens 90 Prozent ihrer Einkünfte in Luxemburg erzielen. Um diese Grenze berechnen zu können, müssen Grenzgänger nun auch Kapitaleinkünfte in Luxemburg angeben? Nein. Denn entscheidend für die 90-Prozent-Grenze sind nur die beruflichen Einkünfte. Also nicht Kapitaleinkünfte und Vermietungseinkünfte. Für die Bemessung des globalen Steuersatzes werden die Kapitaleinkünfte allerdings nun hinzugezogen. Es bleibt festzuhalten, dass auch in Luxemburg die Anwendung des Steuerrechts immer komplexer wird.
Wie ist es denn nun mit der Angabe der Zinseinkünfte in der lux. Steuererklärung für den Progressionsvorbehalt?
Gruss