Danke für den link,
der Artikel ist klar, wenn es um zu spät geleistete Steuerzahlungen geht, hier sind 0,6%/Monat zu zahlen und wohl auch sofort nach Fälligkeit gem. Steuerbescheid.
Für den umgekehrten Fall steht dort nur der Satz"Es bleibt anzumerken, dass das Steueranpassungsgesetz für den Staat die Möglichkeit ausschließt, Zinsen auf erstattete Steuern zu zahlen."Der bezieht sich aber auf die Abrechnung zum Steuerbescheid und daraus fällige Rückzahlungen.
In meinem Fall warte ich seit März 2017 auf die Rückzahlung von Steuern für 2015 (Hier wurde nach langer Auseinandersetzung mit dem deutschen FA geklärt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht hat.). Sachstandsanfrage im August 2019 ergab nur "Wird derzeit noch nicht bearbeitet".
Wenn Luxemburg Zinsen zahlt, hätte ich keine Eile mit der Rückzahlung.