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Forum / Steuern und Finanzen

Zinseinkünfte NETTO oder BRUTTO in der lux. Steuererklärung angeben?  

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CaptainHook
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4 Jahren  ago  

Hallo,

alle Kapitaleinkünfte sind als Grenzgänger, der für die Gleichstellung optiert, zwingend in der lux. Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte zur Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) anzugeben.

Frage ist, mit welchen Beträgen werden diese z.B. Zinseinkünfte aus D angegeben? NACH oder VOR Abzug der deutschen KESt, Soli, Kirchenst., sprich als Netto- oder Bruttobeträge?

 


Anonymous
Anonyme

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4 Jahren  ago  

So kenne ich es aus praktischer Anwendung des lux. FA:

Kap.Einkünfte Brutto angeben und lux. Freibetrag geltend machen!


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CaptainHook
635 Messages

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4 Jahren  ago  

Ja, so habe ich das bisher auch gehalten. War etwas verunsichert, weil das Formular 180F  (gibt es wohl nur in Französisch) für die Auflistung der Kapitalerträge eine Spalte 9 mit "Betrag der ausländischen Quellensteuer und des anrechenbaren Steuerabzugs" vorsieht. Hier könnte man die deutsche Quellensteuer eintragen.