Hallo,
alle Kapitaleinkünfte sind als Grenzgänger, der für die Gleichstellung optiert, zwingend in der lux. Steuererklärung als steuerfreie Einkünfte zur Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) anzugeben.
Frage ist, mit welchen Beträgen werden diese z.B. Zinseinkünfte aus D angegeben? NACH oder VOR Abzug der deutschen KESt, Soli, Kirchenst., sprich als Netto- oder Bruttobeträge?