Hallo zusammen,
ich erhalte nach Scheidung von meinem Ex-Mann Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle für meinen Sohn der bei mir im Haushalt lebt. Wird dieser bei der lux. Steuererklärung zu den Einkünften dazu gezählt? Oder ist dies nur für den Ehegattenunterhalt der Fall.
Vielen Dank vorab für Eurer Feedback
Polo