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Forum / Steuern und Finanzen

Zähltage bei Telearbeit und Ausschluss vom Rahmenvertrag  

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MonCapitaine
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2 Monaten  ago  

Hallo zusammen, mir liegt eine Homeoffice Vereinbarung vor und mir sind einige Dinge unklar und ich hoffe hier hat jemand schon Erfahrungen damit gemacht.

"Bei der Berechnung der 34 Tage an sich führt bereits ein einstündiger Aufenthalt an einem Tag zu einem Zähltag."

Ich bin in Teilzeit (20h/Woche) in Luxemburg angestellt. Dabei ist vereinbar das ich einen halben Arbeitstag im Homeoffice habe (4 Stunden). Das heißt dieser halbe Tag würde aber als ganzer von den 34 Tagen abgezogen? Geht das nicht nach Arbeitsstunden?

"Sind die Mitarbeitender und Mitarbeiterinnen z.B. im Nebenerwerb selbständig oder üben einen weiteren Job (z.B. Minijob) im Wohnsitzstaat aus, schließt das die Anwendbarkeit der Rahmenvereinbarung grundsätzlich aus. ... Zudem gelten die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung nicht bei Selbstständigen und Arbeitnehmenden aus Drittstaaten. Für Personen, die die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nicht erfüllen, kann zwar auch der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung beantragt werden. Anders als in den Fällen der Rahmenvereinbarung wird über den Antrag jedoch grundsätzlich nach freiem Ermessen der beteiligten Staaten entschieden."

Ich bin in Deutschland als Freiberufler gemeldet und gehe dem auch nach da ich ja nur Teilzeit in Luxemburg mache. Was heißt das also für mich? Ich dürfte also eigentlich garkein HomeOffice machen?!

Ich bin extrem verwirrt.


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2 Monaten  ago  

Offensichtlich handelt es sich um eine innerbetriebliche Vereinbarung zum HO und nach den Angaben steht dir wohl kein HO zu.


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Vera79
1791 Messages

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2 Monaten  ago  

1. "Für Personen, die die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nicht erfüllen, kann zwar auch der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung beantragt werden."

Also kann eine Ausnahmevereinbarung getroffen werden.

2. " Das heißt dieser halbe Tag würde aber als ganzer von den 34 Tagen abgezogen? Geht das nicht nach Arbeitsstunden?"

Das wir immer anteilig, also % berechnet. Ist das gleiche wie bei Urlaubstagsberechnungen.